FPÖ verärgert über Ablehnung von Impfgeldverwendung
ASCHACH. Die Freiheitlichen Aschach wollten das Geld, das die Gemeinde vom Bund für die Impfkampagne erhielt, Bürgern als Ausgleich gegen die Teuerung zur Verfügung stellen. Rot und Grün lehnten den FP-Antrag jedoch ab. Allerdings müsste der Bund ohnehin erst die Zweckwidmung des Geldes aufheben, damit dieses verfügbar wäre.

Die Teuerungskrise ist allgegenwärtig, zuletzt stieg die Inflation bereits auf über 10 Prozent. Die FPÖ Aschach forderte daher, dass die Gemeinde Aschach das Impfkampagnen-Geld (rund 17.000 Euro) des Bundes als Anti-Teuerungsmaßnahmen verwendet, sobald die Zweckwidmung von zuständiger Stelle aufgehoben werden sollte. „Auf diese Weise würde das Gemeindebudget nicht zusätzlich strapaziert, und denen, die es nötig brauchen, eine Unterstützung in dieser schweren Zeit zuteil“, appellierten die Freiheitlichen Gemeinderäte in der Sitzung.
„Der freiheitliche Antrag zur Unterstützung bedürftiger Aschacher wurde mit Rot-Grüner Mehrheit abgelehnt“, bedauert Fraktionsobmann Thomas Radler. „Offenbar ist manchen Mandataren die Möglichkeit auf eine Impfwerbung wichtiger, als aktive Maßnahmen gegen die Teuerung“, betonen die Freiheitlichen Gemeinderäte.
Bürgermeister: „Keiner kann den Verlauf der Pandemie vorhersehen“
Für Bürgermeister Dietmar Groiss (SPÖ) fehle jegliche gesetzliche Grundlage. „Die Nutzung der Gelder ist zweckgebunden an Kampagnen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen Covid-19. Nicht entsprechend verwendete Gelder müssen beim Finanzausgleich im nächsten Jahr zurückgezahlt werden“, betont der Ortschef. Der Antrag habe beinhaltet, dass die Gelder „bis zur etwaigen Freigabe“ nicht für Impfkampagnen verwendet werden sollen, erklärt Groiss und ergänzt: „Keiner von uns kann den Verlauf der Pandemie vorhersehen. Der SPÖ-Politiker betont, er sei froh, dass der Gemeinderat die Möglichkeit, eine Gemeinde-Impfaktion zu organisieren, nicht durch den Beschluss verhindert habe.
Grüne werfen FPÖ Populismus vor
Auch die Grüne Fraktionsobfrau Judith Wassermair begründet die Ablehnung des Freiheitlichen Antrages mit der Zweckwidmung des Geldes: „Es gibt keine rechtliche Grundlage, diese Gelder zu verteilen, da sie zweckgebunden sind. Populistisch Geld zu verteilen, dass man hat, ist das Eine. Menschen Geld in Aussicht zu stellen, über das man nicht frei verfügen kann, zeugt von einer eigenartigen politischen Herangehensweise. Sollte sich die rechtliche Lage ändern oder wir wie im Märchen am Ende des Regenbogens einen Topf mit Gold finden, ist es dann noch früh genug, einen Entschluss über die Verwendung zu treffen.“
Mittlerweile ist laut Bürgermeister Groiss geklärt, was mit dem nicht verwendeten Geld passieren wird. Es soll beim Finanzausgleich einbehalten werden, aber den Gemeinden als zusätzliche Bedarfszuweisungs-Mittel wieder zugeführt werden, so Dietmar Groiss.


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