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ENNS. Seit November vergangenen Jahres gelten im Bereich Ennsberg/Reinthalgasse neue Verkehrsmaßnahmen. Eine Einbahnstraße wurde errichtet, eine Halte- und Parkverbot-Zone eingeführt. Für die Anrainer eine unzumutbare Situation, wie uns von mehreren Seiten zugetragen wurde.

Foto: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 2006
Foto: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 2006

Jahrelang wurde der Ennsberg, trotz der geringen Fahrbahnbreite, als Fahrbahn mit Gegenverkehr geführt. Aufgrund nicht vorhandener Abstellflächen im dortigen Siedlungsgebiet, wurden die Fahrzeuge, entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, auf der Fahrbahn abgestellt. „Da es dort über Jahre hinweg keinerlei Beschwerden gegeben hat, wurde das Parken in diesem Bereich großteils toleriert, da schließlich auch die Anrainer irgendwo parken müssen“, so Bettina Hemm von der Stadtgemeinde, die für gemeindepolizeiliche Aufgaben verantwortlich ist.

Feuerwehreinsatz

Nun ereignete sich aber im März vergangenen Jahres ein Vorfall, der diese Regelung zum Gesprächsthema der Stadtgemeinde machte. Demnach kam es in den Nachtstunden des 2. März 2018 im Bereich Ennsberg zu einem Brandeinsatz der Freiwilligen Feuerwehr, der aufgrund der dort abgestellten Fahrzeuge erheblich behindert beziehungsweise verzögert wurde. Ein Zufahren zur Brandstelle sei weder vom Bereich Wienerstraße-Ennsberg, noch vom Bereich Reintalgasse-Ennsberg möglich gewesen.

Lösung gefordert

Konkret bedeutet dieser Vorfall, dass aufgrund der bisherigen Regelung eine Hilfeleistung im Einsatzfall nur bedingt möglich sei, was vor allem dann zu einem Problem mit großer Tragweite werde, wenn Personen bei einem Brand beispielsweise akut bedroht sind. „Der Feuerwehrkommandant ist an die Stadtgemeinde herangetreten, um in diesem Bereich eine entsprechende Lösung zu finden“, so Hemm.

Einbahnregelung

Im Zuge des Verordnungsverfahrens habe sich dann gezeigt, dass eine etwaige Einbahnregelung am Ennsberg (stadtauswärts bis zum Objekt Reintalgasse 7) die Möglichkeit bietet, einige Stellflächen in diesem Bereich zu gewinnen. „Selbstverständlich wurden auch die Nachteile einer Einbahnregelung, wie höhere Geschwindigkeiten, höheres Verkehrsaufkommen sowie das Zurücklegen größere Wegstrecken berücksichtigt. Zum Thema Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit kann allerdings noch nichts konkretes gesagt werden. Dazu müssen Verkehrsprofile mit einer verdeckten Geschwindigkeitsmessung im Bereich der neuerrichteten Einbahn erstellt und vom zuständigen Amtssachverständigen des Landes Oberösterreich ausgewertet werden“, erklärt Hemm.

Umsetzung

Der Beschluss der Einbahnregelung wurde im September vergangenen Jahres gefasst, zwei Monate später im November wurde er dann wirksam. Somit umfasst die Halte- und Parkverbotszone den Ennsberg sowie die Reintalgasse komplett.

„Unter dem Gesichtspunkt, dass das Parken in diesem Bereich rechtlich nicht zulässig gewesen ist, kann man nun von einer wesentlichen Verbesserung der Parkplatzsituation sprechen. Dass das die Anrainer anders sehen, ist mir durchaus bewusst und ich habe auch Verständnis dafür. Nun ist es aber so, dass wir uns bei der Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen an die gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa den bestehenden Vorgaben und Beschränkungen in der Straßenverkehrsordnung selbst oder den Mindestrestfahrbreiten bei der Markierung von Stellflächen zu halten haben. Gar nicht daran denken möchte ich, wenn es nämlich tatsächlich zu einem Personenschaden käme, weil die Feuerwehr im Ernstfall nicht rechtzeitig Hilfe leisten kann“, so Hemm abschließend.

Boden-Markierungen

Durchgehende gelbe Linie

Diese Linie kennzeichnet ein generelles Halte- und Parkverbot

Unterbrochene gelbe Linie

Diese Linie kennzeichnet ein generelles Parkverbot; das Halten von maximal zehn Minuten ist erlaubt.


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