Leistbares Einkaufen in Rotkreuzmärkten Linz-Land
ST. FLORIAN/LEONDING. Anlässlich des Internationalen Tages der sozialen Gerechtigkeit weist das Rote Kreuz Linz-Land auf ihr Angebot an Sozialmärkten hin. Dort werden Alltagswaren zu stark reduzierten Preisen für Menschen mit geringen Einkommen angeboten. Die Hilfsorganisation betreibt neben dem Rotkreuzmarkt St. Florian auch eine Filiale an der Welser Straße in Leonding. Ab März erweitert man um einen Markt für leistbare Bekleidung in Kronstorf.

Selbst in einem reichen Land wie Österreich sind soziale Chancen zum Teil ungleich verteilt. Pandemie und Ukraine-Krise sowie die daraus resultierende Teuerung haben Ungerechtigkeiten weiter verstärkt. Für immer mehr Menschen wird deshalb bereits der wöchentliche Lebensmitteleinkauf zur finanziellen Herausforderung. Am Welttag der sozialen Gerechtigkeit (20. Februar) möchte das Rote Kreuz Linz-Land auf seine Sozialmarkt-Filialen in St. Florian und Leonding hinweisen. Dort wirkt man Armut unkompliziert und unbürokratisch entgegen: Einkommensschwache Personen können Waren des täglichen Bedarfs zu stark reduzierten Preisen erwerben.
Ausbau des sozialen Angebots
Der Rotkreuzmarkt St. Florian (Linzerstraße 12) kann an Freitagen von 14 bis 16:30 Uhr besucht werden. Das Geschäft in Leonding (Welser Straße 7) hat dienstags von 9:30 bis 11:30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr geöffnet. In den beiden Filialen werden hauptsächlich leistbare Lebensmittel angeboten. Ab März erweitert man nun um ein Angebot für erschwingliche Kleidung, Schuhe und Kinderartikel in Kronstorf. Damit sollen Einkommensschwache mehr Möglichkeiten bekommen. Maria Nott, Leiterin der Gesundheits- und Sozialen Dienste des Roten Kreuzes Linz-Land, betont: „Hier geht es neben dem Abbau sozialer Ungleichheiten auch um die Würde der Menschen“. Mitarbeiter der Sozialmärkte würden ihren Kunden mit viel Empathie und Wertschätzung begegnen.
Wer im Rotkreuz-Markt einkaufen kann
Das Sozialmarkt-Angebot des Roten Kreuzes richtet sich an arme oder armutsgefährdete Menschen. Dazu zählen all jene, die Schwierigkeiten haben, alltägliche Lebenserhaltungskosten zu bestreiten: Ob alleinerziehend, erwerbslos, chronisch krank, älter, zugewandert oder etwa „working poor“. Voraussetzung für den Bezug von Lebensmitteln & Co in Sozialmärkten des Roten Kreuzes ist ein entsprechender Ausweis, der bei jedem Einkauf vorgezeigt werden muss. Beantragen kann man diesen an der zuständigen Gemeinde, insofern folgende Netto-Einkommensgrenzen nicht überstiegen werden:
- Ein-Personen-Haushalt: max. 1.300 Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: max. 1.700 Euro
- Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: 300 Euro
Neben dem Einkommensnachweis sind Lichtbildausweis, Meldezettel und ein Foto beim Gemeindeamt vorzulegen.


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