Umwidmung einer Agrarfläche neben Justizanstalt Asten in Gewerbegebiet missfällt Bürgerliste MIA
ASTEN. Bei der vergangenen Sitzung des Gemeinderats stimmten die SPÖ und die FPÖ für die Umwidmung eines neben der Justizanstalt liegenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücks auf Gewerbegebiet. Die Bürgerliste MIA kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

Das rund 27.000 Quadratmeter große Grundstück, auf dem derzeit Weizen angebaut wird, hatte bisher die Widmung Bauland mit Sonderwidmung. Der Antrag zur Umwidmung in ein Gewerbegebiet kam vom Justizministerium. Brisant ist für Thomas Madler, den Fraktionsobmann der Bürgerliste MIA, dass diese Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und man somit in einer Zeit, in der die weltweite Weizenernte aufgrund des Ukraine-Kriegs ohnehin geringer als in den letzten Jahren ausfallen wird, zur weltweiten Ressourcen- und Lebensmittelverknappung und zu weiteren Fluchtbewegungen aus Afrika beiträgt. „Mir ist klar, dass die jährlich rund acht Tonnen Weizen dieses Feldes das Problem nicht lösen werden. Mir ist es dennoch lieber, wir geben ein paar Tropfen Wasser auf das Feuer anstatt ein paar Tropfen Benzin, so wie es die rot-blaue Koalition macht”, sagt er.
Zuerst gewidmete Flächen verbauen
„Es wird immer sehr viel über Bodenversiegelung und Umweltschutz gesprochen, aber im Endeffekt interessiert das keinen”, fügt Vizebürgermeister und Landwirt Helmut Födermayr (Liste MIA), der das Grundstück als Pächter seit zwei Jahren bewirtschaftet, hinzu. Anstatt seine Flächen umwidmen zu lassen und zu verkaufen, sollte sie sich der Staat für die Landwirtschaft freihalten, um die Eigenproduktion an Lebensmitteln zu gewährleisten. An die Adresse der Marktgemeinde Asten wiederum richtet Födermayr den Appell, zuerst bereits umgewidmete Flächen wie das Mischbau-Gebiet beim Aschenbrenner See zu verbauen, anstatt neue Flächen umzuwidmen. Födermayrs Pachtvertrag läuft noch sieben Jahre. Bei einem Verkauf des Grundstücks wird er ihn aufkündigen.
Flächenwidmungsplan 2020 beschlossen
„Es gibt für Gemeinden ein Entwicklungskonzept mit dem Inhalt, wie sich die Gemeinde entwickeln soll. Dieses Konzept wurde im Juli 2020 von allen Fraktionen einstimmig im Gemeinderat beschlossen, auch wenn heute manche davon nichts mehr wissen wollen“, entgegnet Bürgermeister Karl Kollingbaum (SPÖ), der in Födermayrs Kritik eine persönliche Befangenheit sieht. Auch Thomas Madler habe damals als Gemeinderat der NEOS den Flächenwidmungsplan mitbeschlossen.
Keine Vergrößerung der Justizanstalt erwünscht
Das Konzept für das betroffene Grundstück sieht vor, dass nicht unbedingt für die Justizanstalt notwendige Flächen einer betrieblichen Nutzung zugeführt werden sollen. Der Gemeinderat habe schon im Jahr 2020 vermeiden wollen, dass die Justizanstalt erweitert werden kann, ohne dass die Gemeinde eine Handhabe dagegen hat. „Aufgrund der Probleme in den letzten Jahren, die medial viel Aufregung in und um Asten hervorgerufen haben, wollen wir keine Vergrößerung der Justizanstalt, sofern das in unserer Hand liegt“, so Kollingbaum. Ausschlaggebend für die Umwidmung war auch, dass die bereits angefallenen Kosten für die Aufschließung bezüglich Wasser, Kanal usw. sinnvoll verwendet werden können und das Grundstück in einem Bereich liegt, der schon von anderen Betrieben (Altstoffsammelzentrum, Firma Lenze, Firma Spitzbart) umgeben ist. Wer der neue Eigentümer des Grundstücks wird bzw. ob es schon Interessenten gibt, ist noch nicht bekannt.


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