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Kurzparkzone und Gebührenpflicht in Freistadt ab 27. April wieder in Kraft

Mag. Michaela Maurer, 19.04.2020 13:32

FREISTADT. Im Gleichklang mit anderen Gemeinden und Städten wurde auch in Freistadt aufgrund der Corona-Krise die Kurzparkzone vorübergehend aufgehoben und die Parkgebührenpflicht in der Innenstadt ausgesetzt. Ab 27. April gelten wieder dieselben Parkregeln wie vor der Corona-Krise.

Symbolfoto: Weihbold
Symbolfoto: Weihbold

Seit 17. März müssen keine Gebühren entrichtet und Parkuhren gestellt werden. Am 14. April konnten die Geschäfte in der Innenstadt wieder geöffnet werden. Damit für die Kunden genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die Verordnungen am 27. April wieder in Kraft gesetzt. Es gelten dann dieselben Parkregeln wie vor der Corona-Krise.

„Es ist uns wichtig, dass die Bürger gut informiert sind, bevor die Verordnungen wieder in Kraft treten. Daher werden wir die nächste Woche nutzen, um die Änderungen über unsere digitalen Kanäle, mit Plakaten und Infoflyern auf den Autoscheiben anzukündigen, und erst ab 27. April wieder zu den gewohnten Regelungen zurückkehren“, sagt Bürgermeisterin Elisabeth Paruta-Teufer.


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