Vortrag über neues Erbrecht wurde gut angenommen
FREISTADT. Die Rechtsanwälte Michael und Christian Hennerbichler referierten bis spät in die Nacht in Freistadt zum Thema Erbrecht NEU
Zu Jahresbeginn wurde das österreichische Erbrecht grundlegend reformiert. Die mit 1. Jänner 2017 in Kraft getretenen Neuerungen gelten für alle Todesfälle, die sich ab diesem Zeitpunkt ereignen. Im Folgenden werden die zentralen Änderungen durch die Erbrechtsreform dargestellt. • Pflichtteilsrecht (ab sofort entfällt der Pflichtteilsanspruch der Eltern des Verstorbenen) • Lebensgefährten erhalten erstmalig ein außerordentliches Erbrecht • Neue Formvorschriften für die Erstellung eines Testamentes • Automatische Aufhebung von Testamenten durch eine Scheidung • Pflegevermächtnis (erstmalig werden Pflegeleistungen naher Angehöriger berücksichtigt • Erweiterung der Enterbungsgründe und vieles mehr…..
Wie sehr das Thema die Menschen interessierte, zeigte einerseits die Anzahl der Besucher und andererseits die vielen Fragen, die gestellt wurden und von beiden Anwälten kompetent und verständlich beantwortet wurden. Durch die zahlreichen praktischen Beispiele, die eingebracht wurden, konnte man sohin auch für besseres Verständnis sorgen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden