FPÖ Handlos: "Lehre als Asylgrund"
BAD ZELL. LAbg. und Bezirksparteiobmann Peter Handlos beharrt auf die Rechtsstaatlichkeit und kritisiert Anstellung von Lehrlingen ohne Bleiberecht.

„Man kann grundsätzlich ja verstehen, dass gerade im Gastronomiebereich auf Asylwerber zurückgegriffen wird. Warum man sich aber nicht an Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit oder gar Asylberechtigte hält, ist mir rätselhaft“, sagt FPÖ-Bezirksparteiobmann Handlos. „Dass Unternehmer Fachkräfte ausbilden wollen, ohne diese währendessen durch Abschiebung zu verlieren, scheint noch verständlich. Aber die Behauptung, ein Hinausschieben der Abschiebung bis nach Abschluss der Lehre wäre in Ordnung, ist ein Widerspruch in sich. Denn von den Investitionen für die Ausbildung einer Fachkraft hätte der Unternehmer dann erst recht nichts. Es würden bloß erneut falsche Hoffnungen auf ein nicht entstehendes Bleiberecht geweckt“, betont Handlos.
„Eine Verfolgung im Heimatland, was die Voraussetzung für Asyl darstellt, kann nicht nachträglich durch eine Lehre entstehen. Eine Zuwanderung über die Asylhintertür muss daher abgelehnt werden“, sagt der FPÖ-Bezirksparteiobmann und verweist auch darauf, „dass seit Ende August 2018 erst ab einem positivem Asylbescheid eine Lehre begonnen werden kann.“
Die Haltung der FPÖ und die Rechtslage habe sich nie verändert: „Bereits in Lehre befindliche Asylwerber sollen diese abschließen können. Sobald aber ein negativer Asylbescheid erteilt wird, hat die betroffene Person das Land zu verlassen“, beharrt auch FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr einmal mehr auf der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.


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