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Drohungen und Beleidigungen im Internet: Neues Gesetz straft Täter wie im realen Leben

Mag. Susanne Überegger, 08.09.2020 08:12

FREISTADT. Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs war selbst schon Opfer von Beleidigungen und Drohungen im Internet. “Das neue Gesetz gegen Hass im Netz bestraft die Täter gleich streng wie im realen Leben“, zeigt sich Jachs zufrieden. 

Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs zeigt sich mit dem neuen Gesetz zufrieden. Foto: Martin Pröll
Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs zeigt sich mit dem neuen Gesetz zufrieden. Foto: Martin Pröll

„Das Thema Hass im Netz als Phänomen des Internet-Zeitalters beschäftigt uns schon länger und zeigt, dass es hier bislang inakzeptable Lücken gab und die bisherige Gesetzeslage solchen Auswüchsen kaum Einhalt gebieten konnte“, weiß Abg. z. NR Johanna Jachs aus Freistadt aus eigener Erfahrung zu berichten.

Rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht werden  

„Auch ich war schon Opfer von Hass im Netz – bisher war es relativ schwer, gegen solche Angriffe vorzugehen“ so Jachs, selbst studierte Juristin. Das neue, gestern vorgestellte Gesetz gegen Hass im Netz soll hier Abhilfe schaffen.

Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen meint dazu: „Wir werden Beleidigungen und Drohungen im Netz gleich streng bestrafen wie im realen Leben.“ „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein – mit dem Gesetz gegen Hass im Netz wird diese Forderung umgesetzt“, zeigt Jachs sich mit dem neuen Gesetz zufrieden.

Künftig müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Morddrohungen, Nötigungen oder Drohungen binnen 24 Stunden durch die Plattformbetreiber gelöscht werden.

Betroffen sind Plattformen, die eine Untergrenze von mindestens 100.000 registrierten Nutzern oder einen Umsatz von 500.000 Euro haben.

Strafen bis zehn Millionen Euro 

Kommen Plattformen ihren Verpflichtungen nicht nach oder verstoßen gegen die Vorschriften, können Bußgelder in Höhe von bis zu  zehn Millionen Euro verhängt werden. „Die Höhe der möglichen Strafen bei Verstößen zeigt, dass wir es als Politik ernst meinen“, unterstreicht Jachs. 


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