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Bürgerumfrage zur Fußgängerzone in der Eisengasse erntet harsche Kritik

Online Redaktion, 06.02.2021 07:55

FREISTADT. Noch bis 19. Februar können die Freistädter über autofreie Wochenenden in der Eisengasse während der Gastgartensaison abstimmen. Das stößt der Bürgerliste Wiff sauer auf.

  1 / 2   Bürgermeisterin Elisabeth Teufer und Vizebürgermeister Christian Gratzl laden ein, über die Zukunft der Eisengasse mitzuentscheiden. Foto: Stadtgemeinde Freistadt

Abgestimmt wird konkret über folgenden Vorschlag: In der Gastgarten-Zeit von Mai bis Oktober wird ein Teil der Eisengasse jedes Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Samstag 24 Uhr zur Fußgängerzone – wie auch schon im Vorjahr. Fahrradfahrer sind vom Fahrverbot ausdrücklich ausgenommen.

Die Umfrage wurde mit der aktuellen Ausgabe der Gemeindezeitung ausgeschickt. Bis 19. Februar können die Rücksendekarten ans Stadtamt retourniert werden.

„Einseitig und unseriös“

Die Bürgerliste Wiff spart nicht mit Kritik an der Umfrage. „Mit einseitigen Argumenten wird Werbung für die Fußgängerzone gemacht. Negative Aspekte kommen nicht vor. Viel schwerwiegender und unseriöser ist aber, dass alle Freistädter Haushalte eingeladen wurden, über das Schicksaal einer einzigen Gasse und der Menschen dort abzustimmen!“, empören sich Wiff–Fraktionsobmann Rainer Widmann und der für die Wirtschaft und Innenstadt zuständige Gemeinderat Hubert Reitbauer. Die Postkarten-Umfrage entbehre jeder seriösen Umfragemethode und Evaluierung, kritisiert Wiff weiters.

Entscheidung im Gemeinderat Ende März

„Es war von Anfang an geplant, dass die probeweise Verkehrsregelung 2020 einer umfassenden Evaluierung unterzogen wird“, sagt Verkehrsstadträtin Sonja Seifried (SP) und erläutert die weitere Vorgehensweise: „Neben der gesamten Bevölkerung befragen wir gemeinsam mit der Wirtschaftskammer auch die ansässigen Gewerbetreibenden ausführlich zu diesem Thema. Wir werden uns dann alle Ergebnisse im Verkehrsausschuss im Detail anschauen und anhand dessen im Gemeinderat im März entscheiden, ob die Fußgängerzone wie vorgeschlagen verordnet wird oder nicht.“


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