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Steuerreform: Gmünder Arbeitnehmern bleiben pro Jahr 11,5 Millionen Euro mehr im Geldbörsel

Daniel Schmidt, 29.01.2016 12:27

BEZIRK. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) feiert die Entlastungen die mit der Steuerreform einhergehen. Die Reform, die mit 1. Jänner in Kraft trat, führt in allen Einkommensgruppen zu Entlastungen - im Bezirk Gmünd sind dies insgesamt 11,5 Millionen Euro im Jahr.

Freuten sich über das Erreichte (v.l.): Doris Tröstl, Thomas Galistl, Nationalrat Konrad Antoni (SPÖ) und AK-Bezirksstellenleiter Michael Preissl.

Um kleinere Einkommensbezieher besonders zu entlasten, wurde der Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt. Die Besteuerung wird künftig in sechs Tarifstufen gestaffelt. Konkret sind Einkommen unter 11.000 Euro steuerfrei. Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro Jahresbrutto werden mit 25 Prozent besteuert, zwischen 18.000 und 31.000 Euro mit 35 Prozent. Die dritte Stufe (bis 60.000 Euro) mit 42 Prozent besteuert werden, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent. Darüber werden 50 Prozent fällig. Ab einer Millionen Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent.

Die Negativsteuer für Geringverdiener wurde ausgebaut. Für all jene, die unter der Steuerfreigrenze verdienen, wird die Negativsteuer von derzeit 110 auf maximal 400 Euro ausgeweitet. Kleinpensionisten kommen erstmals in den Genuss einer Steuergutschrift von maximal 110 Euro. Teile dieser Erhöhung werden nicht erst 2016, sondern sind schon 2015 zur Anwendung gekommen. Das Ausmaß und der Kreis der Anspruchsberechtigten der sogenannten Negativsteuer wurde deutlich ausgeweitet. Geleistete Sozialversicherungsbeiträge von ArbeitnehmerInnen, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer bezahlen, können in deutlich höherem Ausmaß rückerstattet werden. Der Anteil der rückerstattungsfähigen Sozialversicherungsbeiträge wird ab 2016 auf 50 Prozent erhöht, die sogenannte Negativsteuer steigt von 110 Euro auf maximal 400 Euro.

Für Familien wurde der Kinderfreibetrag von 220 auf 400 Euro aufgestockt. Wenn beide Elternteile ein steuerpflichtiges Einkommen aufweisen, kann von beiden ein gesplitteter Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dieser erhöht sich von derzeit 132 Euro auf 300 Euro pro Elternteil und wird somit mehr als verdoppelt. Beantragen beide Elternteile den Kinderfreibetrag, erhöht sich dadurch der Freibetrag auf insgesamt 600 EUR.


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