Ermittlungsverfahren nach nächtlichem Polizeieinsatz bei Ernst August von Hannover
GRÜNAU/VÖCKLABRUCK. Nachdem er bei einem nächtlichen Polizeieinsatz auf seinem Anwesen im Almtal ins Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck eingewiesen wurde, erhob Ernst August von Hannover in einer Tageszeitung schwere Vorwürfe gegen die handelnden Beamten und das ärztliche Personal. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wels ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt eingeleitet.

Seit gestern laufen die Boulevardmedien in Österreich und Deutschland heiß: Der Welfen-Sproß Ernst August von Hannover erhob in einem Interview mit einer österreichischen Tageszeitung schwere Vorwürfe gegen die Polizei und Krankenhausärzte. Bei einem Polizeieinsatz auf seinem Anwesen in der Nacht vom 14. auf den 15 Juli habe ihn einer der Beamten ins Gesicht geschlagen. Er selbst habe „wahrscheinlich zurückgeboxt“. Es sei danach zu weiteren Schikanen gekommen, ehe er in die psychiatrische Abteilung des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck gebracht und dort festgehalten worden sei.
Die Polizei selbst beschreibt die Vorgänge gänzlich anders: Die von Ernst August von Hannover selbst alarmierte Polizei sei von ihm aggressiv empfangen worden. Es habe wüste Beschimpfungen und körperliche Angriffe gegeben, bei denen auch ein Polizist verletzt worden sei, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, Barbara Rumplmayr. „Da sich diese Person äußerst aggressiv gegenüber den Helfern verhalten hat, diese attackierte und eine Selbstgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde sie nach einer ärztlichen Untersuchung in das Klinikum Vöcklabruck gebracht“, erklärte ein Polizeisprecher gegenüber den OÖN den weiteren Ablauf. Die Staatsanwaltschaft Wels hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt eingeleitet.
Ernst August von Hannover selbst wurde bisher noch nicht einvernommen. Er hat jedoch behauptet, dass er von den Polizisten geschlagen worden sei, und soll auch mit einer Klage gedroht haben.


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