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GMUNDEN. Das „Seeviertel Gmunden“, so heißt das Stadtentwicklungsprojekt auf den ehemaligen Parkhotel- und Seebahnhofgründen jetzt, ist nun offiziell ausgeschrieben.

Das Bebauungsfenster des Seeviertels mit den farbigen Baukörpern für das Hotel, Wohnen und Dienstleistungen. Grafik: Halle1

Die Stadt Gmunden definiert für eine Bebauung des „Seeviertel Gmunden“ klare Vorgaben, macht das Stadtentwicklungsprojekt aber auch für architektonische Gestaltung und Funktionsweisen auf. Beim Definieren der gestalterischen Vorgaben, der „städtebaulichen Figur“, ziehen nach wie vor alle politischen Fraktionen an einem Strang: exakter Hotelstandort, künstliche Bucht, Höhe und Gesamtvolumen der Baukörper, die öffentliche Begehbarkeit des Areals und der Weiterbestand der Freizeitflächen sind gewissermaßen in Stein gemeißelt.

Die Wohnungen müssen zumindest 75 Prozent Hauptwohnsitze sein. Darüber hinaus öffnet die Ausschreibung aber das bekannte Rohkonzept des Salzburger Architekten Gerhard Sailer für eine allenfalls andere Aufteilung und Gestaltung der Baukörper und diverse städtebauliche Funktionalitäten. Es gibt sogenannte Bebauungsfenster, innerhalb derer die Bebauung stattfinden kann. Für die Bebauungsfenster gibt es Vorgaben was die Höhe und Dichte betrifft. Die Architektur selbst wird nach dem Zuschlag an einen Investor und Hotelbetreiber durch den Gestaltungsbeirat beurteilt. Ein zusätzlicher Architektenwettbewerb wird ausdrücklich begrüßt. 

Ökologische Fußabdruck hat an Bedeutung stark zugenommen

Eine zentrale Aufgabe der Politik war es, die Bewertungskriterien für eingehende Bewerbungen festzulegen. Was an Pacht für das auf 80 Jahre zu verpachtende 7.500 Quadratmeter große Hotelareal und was an Verkaufserlös für die 11.500 Quadratmeter Wohn- und Dienstleistungszone hereinkommen wird, bringt naturgemäß die meisten Bewertungspunkte ein. Es sind maximal 85 von insgesamt 160 Punkten.

Beim Erarbeiten des Kriterienkataloges hat sich Baustadtrat Reinhold Kaßmannhuber vor allem auch für eines stark gemacht: Der ökologische Fußabdruck des Projektes bekommt ein erhöhtes Gewicht. Dabei geht es u. a. um die Nachhaltigkeit und Qualität der Energieversorgung oder der eingesetzten Materialien. Weitere Kriterien lauten: Welche Ideen haben die Investoren zur Belebung des Seeviertels? Planen sie auch Mietwohnungen, Klein-Wohnungen für Junge samt Gemeinschaftsräumen oder teil betreutes Wohnen für Ältere? Wie bindet sich das Konzept für das Viertel in die Region ein?

Alles das entscheidet über den Zuschlag. Über das fertig ausgearbeitete Projekt wird dann auch wieder der Gestaltungsbeirat befinden. Die Bewerbungsfrist dauert bis 15. November 2020.


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