Hatschek-Gerüche kommen wohl vor Schiedsgericht
PINSDORF. Bis Mitte August gaben vier Anrainergemeinden dem Zementhersteller Hatschek Zeit, verbindliche Zusagen zur Abgasreduktion zu machen. Die Frist verstrich, nun setzen die Gemeinden nächste Schritte.
1996 verpflichtete sich Hatschek in einer Vereinbarung gegenüber den umliegenden Gemeinden zur Einhaltung hoher Umweltstandards. Im Gegenzug verzichteten diese auf Einwände gegen die Verbrennung von Kunststoffabfällen. Mit Verweis auf diese Vereinbarung forderten Gmunden, Pinsdorf, Altmünster und Ohlsdorf im Rahmen einer Pressekonferenz Anfang August binnen zweier Wochen eine fixe Zusage zum Einbau einer RTO-Abgasreinigungsanlage. Grund ist eine seit eineinhalb Jahren verstärkt auftretende Geruchsbelästigung. Hatschek zeigte sich über die öffentlich geäußerte Forderung verärgert und gab daraufhin die einseitige Kündigung der Vereinbarung bekannt.
Im Gespräch mit den Tips kündigte Pinsdorfs Bürgermeister Dieter Helms (SP) nun an, das in der Vereinbarung für strittige Fälle vorgegebene Schiedsgericht anzurufen. Aufgrund der nötigen Gemeinderatsbeschlüsse kann dies frühestens am 14. Oktober erfolgen. Der Schiedsmann wird von der OÖ. Rechtsanwaltskammer bestimmt. Gibt es nach zwei Monaten keine Einigung, steht beiden Streitparteien der Gang vor Gericht zu.
Gekündigte Vereinbarung als Streitpunkt
Zu klären wäre dort wohl nicht nur die Frage, ob Hatschek genug für die Abgasreinigung tut, sondern auch, ob das Unternehmen die Vereinbarung mit den Gemeinden überhaupt einseitig kündigen kann. „Laut dem Vereinbarungstext gilt sie, solange Hatschek Kunststoff verbrennt. Und das passiert ja weiterhin“, zeigt sich Helms von der ungebrochenen Gültigkeit der Vereinbarung überzeugt.
„Vertrauensbruch“ durch die Bürgermeister
Eine Stellungnahme der Hatschek-Mutter Rohrdorfer war nicht zu erhalten. Der Pinsdorfer Werksleiter Peter Fürhapter stand jedoch für ein Telefonat zur Verfügung. Er sieht in der Vorgehensweise der Bürgermeister und des „Bürgerbeirats Zementwerk“ einen „Vertrauensbruch“. Dieser und eine „missbräuchliche Verwendung“ von Daten, die durch Hatschek zur Verfügung gestellt wurden, habe zur Kündigung des Vertrags geführt. „Wir sind Ende Jänner zusammengesessen und haben vereinbart, den Vertrag rechtlich prüfen zu lassen – doch statt eines neuen Termins gab es dann die Pressekonferenz“, so Fürhapter.
Insgesamt hat er den Eindruck, das Hatschek-Werk werde „zurzeit für fast jeden unangenehmen Geruch in der Umgebung verantwortlich gemacht“: Immer wieder gebe es auch Meldungen über Geruchsbelästigungen, wenn dies aus Werksgründen überhaupt nicht möglich sei. Laut behördlichen Untersuchungen sei von „keiner Gesundheitsgefährdung“ auszugehen, „und das wissen auch die Bürgermeister.“
Fürhapter räumt Schwierigkeiten nach dem Umbau ein. Nach einem halben Jahr habe man aber „dank unseres guten Teams alles stabil ins Laufen gebracht“, ist der Werksleiter überzeugt, „Man kann 2020 nicht mit der Situation im Vorjahr vergleichen.“ Ob die geforderte RTO-Nachverbrennungsanlage etwas ändern würde, könne er „so nicht bestätigen“. Nach weiteren Schritten des Unternehmens gefragt, verweist Fürhapter auf die Juristen des Unternehmens.
Weiterhin gesprächsbereit
Die Bürgermeister bleiben jedenfalls gesprächsbereit: „Wir stehen gern für einen Termin zur Verfügung“, so Helms. Ein Lichtblick aus seiner Sicht: „Seit einigen Tagen ist es mit den Beschwerden nicht mehr so dicht. Vielleicht kann man ja zuversichtlich sein, dass sich die Lage verbessert.“ Die Forderung, immer „die beste verfügbare Technik“ zur Abgasreinigung einzusetzen, bleibe aber jedenfalls aufrecht.
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