Bundesregierung senkt Wahlalter für Lehrlinge in Betrieben
ST. WOLFGANG. Nach Senkung des Wahlalters sollen Lehrlinge auch in der Arbeiterkammer gleichberechtigt werden.

Lehrlinge haben noch immer kein automatisches Wahlrecht bei den AK-Wahlen. Nur über Umwege können die zukünftigen Facharbeiter und Meister bei ihrer gesetzlichen Interessensvertretung mitbestimmen. „Jeder Lehrling sollte jedoch automatisch sein Wahlrecht ausüben können, sie müssen endlich auch bei der AK-Wahl gleichberechtigt werden“, fordert der Salzkammergut-Arbeitnehmervertreter, Matthias Heckmann aus St. Wolfgang.
Lehrlinge sollten mitbestimmen können
„Wir von der ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer kämpfen schon seit Jahren dafür, dass auch Lehrlinge automatisch wahlberechtigt sind“, sagt Heckmann weiter. „Leider wird das von der sozialistischen Mehrheit in der Arbeiterkammer aus parteipolitischen Überlegungen abgelehnt.“
Bei Betriebsratswahlen nun gleichberechtigt
Die Bundesregierung setzt nun neue Maßstäbe für Lehrlinge. Zukünftig sind Lehrlinge bei Betriebsratswahlen automatisch und schon ab dem Alter von 16 Jahren wahlberechtigt. „Das muss nun endlich auch für die Arbeiterkammer-Wahlen gelten“, hofft Heckmann auf eine baldige Gleichberechtigung von Lehrlingen in der Arbeiterkammer.


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