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GMUNDEN. Die Stadtgemeinde Gmunden justiert und ergänzt die in ihrer Macht stehende Corona-Hilfe ständig. Das nunmehr bereits sechste Maßnahmenpaket hat sie speziell für Menschen geschnürt, die von der Krise sozial und finanziell am härtesten getroffen werden.

V.l.: Sozialamtsleiter Thomas Bergthaler, Bgm. Stefan Krapf und Sozial-StR. Irene Schönleitner bei der Präsentation des Corona-Paketes Foto: Stadtgemeinde Gmunden

Als neue Maßnahme werden im Rahmen des Energiekostenzuschusses 170 Euro in Gmundner Einkaufsgutscheinen vergeben. Der Antragszeitraum wird vorgezogen und bis 31. Dezember 2021 verlängert. Für Pensionisten, die im Vorjahr einen Energiekostenzuschuss erhalten haben, ist keine Antragsstellung und Einkommensnachweiserbringung notwendig, die Anträge für diese gefährdete Gruppe werden vom Sozialamt vorbereitet und nach Hause zugestellt. Alle Antragssteller haben die Möglichkeit, die Anträge kontaktlos zu stellen. Zudem erhält jeder anspruchsberechtigte Haushalt zwei FFP2-Masken. Die Zustellung erfolgt persönlich durch das Sozialamt. Dabei werden auch Antragsformulare für weitere Unterstützungen (Pflegegeld, GIS-Befreiung,…) mitgenommen, um Beratungsgespräche vor der Haustüre zu erledigen.

Liebstatt-Aktion

Alle 300 Haushalte, die im Vorjahr den Energiekostenzuschuss erhalten haben, bekommen rund um den Liebstattsonntag einen Brief des Bürgermeisters mit einem 10-Euro-Einkaufsgutschein. Da keine Liebstattfeier am Rathausplatz stattfinden kann, entspricht der Gutschein dem Wert eines Lebkuchenherzens.Menschen mit besonders drastischen finanziellen Einbußen durch die Pandemie können beim Sozialamt auch Hilfe aus dem Sozialtopf beantragen.

Impfhilfe für Ältere

Da gerade ältere Menschen Probleme bei der Anmeldung zur Impfung haben und nicht immer Verwandte zur Verfügung stehen, die dabei helfen, wird die Bürgerservicestelle eine Assistenz bei der Anmeldung (via E-Mail bzw. Telefon) anbieten.

Soziale Dienste werden wieder aufgenommen

Auf vielfachen, dringenden Wusch werden die sozialen Dienste – unter starken Sicherheitsvorkehrungen – wieder angeboten. Derzeit sind es elf Frauen, die gegen eine Aufwandsentschädigung diese Dienste erledigen. Im Schnitt wenden sie etwas mehr als insgesamt 2000 Stunden jährlich auf. 2020 brach die Bilanz auf 900 Stunden ein Der soziale Kontakt, das Plauscherl bei einem abschließenden Kaffee miteinander, das sei mindestens genauso wichtig wie die zu erledigende Arbeit, weiß Thomas Bergthaler.

Voraussetzungen für die sozialen Dienste: Die Ampelfarbe darf weder im Bezirk noch im Bundesland rot sein, die Mitarbeiterinnen müssen, die Klienten sollten einen aktuellen Corona-Test haben (für Klienten reicht ein „Nasenbohrer-Test“). Es herrscht FFP2-Maskenpflicht, die Wohnung muss gelüftet, die Aufenthaltsdauer auf das notwendige Maß beschränkt werden. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern, aus Gründen der Nachverfolgbarkeit darf nur ein Klient pro Tag besucht werden. Durch den Klienten muss eine schriftliche Anforderung des Dienstes samt Unterschrift erfolgen.


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