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Tierquälerei: Richter verteilt harte Strafen
PRAM. Die drei Jäger, die wegen Tierquälerei angeklagt waren, weil sie vier Eulenküken und ein Elterntier laut Zeugen im Nest aus nächster Nähe erschossen haben sollen, wurden zu Geldstrafen von zwei Mal je 1.200 und einmal zu 8.000 Euro verurteilt.

Zudem bleiben die Tatwaffen konfisziert und die Jäger werden mit einem Waffenverbot belegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten erhoben Einspruch und leugnen die Tat noch immer. Zeugen gaben an, sie bei der Tat beobachtet und erkannt zu haben. Pikantes Detail, dass einer der drei Personen ausgebildetes Jagdschutzorgan ist und auf Frage des Richters nicht den Unterschied zwischen Jagd und Hege nennen konnte.


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