Arbeiterkammer setzt 13.620 Euro für entlassenen Arbeitnehmer aus Bezirk Grieskirchen durch
GRIESKIRCHEN. Ein Kunststofftechniker aus dem Bezirk Grieskirchen wurde unberechtigt entlassen. Dank der Arbeiterkammer erhielt er 13.620 Euro nachbezahlt.

Etwas mehr als zwei Jahre lang war der Mann als Kunststofftechniker beschäftigt. Nach einer Verletzung an der Hand war er für ein paar Tage im Krankenstand. Kurz nach seiner Krankmeldung erhielt er per Einschreiben die fristlose Entlassung. Er wandte sich an die Arbeiterkammer, die klarstellte, dass ihr Mitglied keinen Entlassungsgrund gesetzt hatte. Somit waren noch das offene Monatsgehalt, das Entgelt für weitere zwei Monate, die Urlaubsersatzleistung sowie Sonderzahlungen offen. Die Arbeiterkammer forderte erfolgreich 13.620 Euro an offenen Entgeltansprüchen ein.
Die Firma zahlte nach der ersten Intervention einen Betrag von 5.300 Euro, wollte die weiteren offenen Zahlungen in Höhe von 8.320 Euro jedoch zunächst nicht leisten.
Arbeiterkammer brachte Klage ein
Die Arbeiterkammer reichte Klage ein. Noch bevor es zur ersten Gerichtsverhandlung kam, bezahlte der Betrieb das gesamte offene Entgelt. Insgesamt erhielt der Kunststofftechniker nach der Intervention der Arbeiterkammer und der Klage 13.620 Euro nachbezahlt.
Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl betont, dass es wichtig sei, sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen: „Wie der Fall unseres Mitglieds zeigt, geht es oft um viel Geld. Die Arbeiterkammer sorgt dafür, dass ihre Mitglieder zu ihrem Recht kommen. Wenn es notwendig ist, selbstverständlich auch vor Gericht.“


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