Arbeiterkammer Grieskirchen erkämpft 3,4 Millionen Euro für ihre Mitglieder
GRIESKIRCHEN. Exakt 3,352.034 Euro hat die Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten erkämpft.
„Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht bezahlen, was ihnen zusteht. In solchen Fällen treiben wir für die Mitglieder die offenen Zahlungen ein – wenn es sein muss gehen wir auch vor Gericht“, so die Bezirksstellenleiterin der AK Grieskirchen, Elisabeth Marschalek.
Leiharbeitsfirma blieb 9300 Euro schuldig
Ein bezeichnender Fall, wie manche Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern umgehen, ist jener eines Installationstechnikers, der rund siebeneinhalb Jahre lang bei einer Leiharbeitsfirma im Bezirk Grieskirchen beschäftigt war. Nachdem er gekündigt hatte, bekam der Mann zwar noch eine Endabrechnung über Lohn, anteilige Sonderzahlungen, diverse Zulagen und Reisekosten – das Geld dafür sah er aber nie. Er forderte die Firma auf, zu zahlen – ohne Erfolg. Also wandte er sich an die AK Grieskirchen. Die schickte dem Unternehmen ein Schreiben und forderte die Auszahlung der offenen Ansprüche – rund 9.300 Euro brutto. Doch dieses Schreiben blieb unbeantwortet, also folgte ein zweites – unter Verweis auf die gesetzliche Frist und mit der Androhung, das Geld schlimmstenfalls vor Gericht einzuklagen. Erst am letzten Tag der Frist meldete sich der ehemalige Arbeitgeber bei der AK und erklärte, den Betrag nun überwiesen zu haben. Der AK-Rechtsschützer wies den Arbeitgeber daraufhin, dass zusätzlich noch ein weiterer Betrag von rund 200 Euro fällig sei – an Zinsen für drei Monate verspäteter Auszahlung. In Summe bekam der Arbeitnehmer also rund 9.500 Euro nachbezahlt.
2094 Mitglieder suchten Rat
Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle Grieskirchen haben alle Hände voll zu tun. 2.094 AK-Mitglieder suchten im ersten Halbjahr 2019 bei ihnen telefonisch, persönlich oder per E-Mail bzw. schriftlich Rat in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden