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GRIESKIRCHEN. Nach einer deutlichen Verschlechterung seines Gesundheitszustands erhielt ein Mann aus dem Bezirk Grieskirchen mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) eine höhere Pflegegeldeinstufung.

AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: AK OÖ | MecGreenie)
AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: AK OÖ | MecGreenie)

Dem Betroffenen mussten innerhalb von fünf Jahren beide Beine amputiert werden. Nach der zweiten Amputation war die Versorgung mit Prothesen aufgrund eines Arterieninfarkts nicht mehr möglich. Seither ist der Mann auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt umfangreiche Unterstützung im Alltag.

Die Pensionsversicherungsanstalt stufte den Pflegebedarf zunächst in Pflegestufe zwei ein. Der Mann hielt diese Einstufung für zu niedrig und wandte sich an die AK Oberösterreich. Nach einer Klage und einer gerichtlichen Begutachtung wurde ihm schließlich Pflegestufe drei zugesprochen. Der Differenzbetrag wurde rückwirkend ausbezahlt.

„Dieser Fall ist ein weiterer Beleg dafür, dass es bei der Begutachtungspraxis zu deutlichen Verbesserungen im Sinne der Versicherten kommen muss. Es kann nicht sein, dass laufend die Gerichte angestrengt werden müssen, um korrekte Einstufungen zu erreichen. Weiters gehört zu einem respektvollen Umgang mit den Versicherten, dass es in Zukunft eine standardmäßige und nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen und eine automatische Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer Einspruchsmöglichkeit gibt. Auch die Vorbefunde der Betroffenen müssen stärker berücksichtigt werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


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