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GROSS GERUNGS. Die FPÖ Groß Gerungs erklärt die Gründe bezüglich der Anfechtung der Wahlen bei der konstituierenden Sitzung betreffend Stadträte und Prüfungsausschuss.

Ewald Faltin: "Bedingt der Anfechtung der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates war es uns im Vorfeld ein besonderes Anliegen, juristische Meinungen einzuholen." Foto: FPÖ

Die FPÖ erläutert, dass die Fragestellung der Richtigkeit der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates dadurch zu Stande kam, da es Erachtens der FPÖ ein demokratisches Defizit darstelle, wenn bei einem prozentuellen Wählerstimmenanteil von guten 68 Prozent eine Partei trotzdem 100 Prozent aller Personen im Stadtrat und im Prüfungsausschuss nominieren könne.

Statement

 “Laut Recherchen hätten wir (FPÖ) und die SPÖ einen Wahlvorschlag betreffend einem Sitz im Stadtrat und im Prüfungsausschuss einbringen dürfen. Vielleicht wurde uns (FPÖ) und der SPÖ dadurch ein Platz als geschäftsführender Gemeinderat (Stadtrat) bzw. ein Sitz im Prüfungsausschuss verwehrt. Bedingt der Anfechtung der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates war es uns  im Vorfeld ein besonderes Anliegen, juristische Meinungen einzuholen. Donnerstagabend wurde bei einer Fraktionszusammenkunft der FPÖ Groß Gerungs beschlossen, dass wir uns der Bürgerliste GERMS bei der Anfechtung der konstituierenden Sitzung anschließen. Da bei einem juristischen Weg bis zum Verfassungsgerichtshof mindestens 10 Prozent der Gemeinderäte unterschrieben haben müssen, wurde unser Handeln auch demokratiepolitisch gefordert, weil  die Bürgerliste GERMS mit ihren zwei Unterschriften (zwei Gemeinderäte) diese Hürde, falls notwendig, nicht schaffen würde. Wichtig erscheint uns auch die Tatsache, dass der derzeitige Stadtrat inklusive Prüfungsausschuss bis zur Abklärung dieser Angelegenheit uneingeschränkt seiner Arbeit nachgehen kann“, so Gemeinderat Ewald Faltin (FPÖ Groß Gerungs).


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