STEYR-LAND. „Im Ortsteil Neustiftgraben ist nachweislich eine von Hunden gerissene Rehgeiß gefunden worden“, berichtet der Großraminger Jäger Reingard Jany. Schon länger seien wildernde Hunde in der Gemeinde unterwegs. Aber nicht nur dort.

Auch Bezirksjägermeister Rudolf Kern weiß von vier in den vergangenen Wochen durch Hunde zu Tode gekommenen Rehen - im Bereich Kohlergraben in Kleinraming. Auf frischer Tat ertappt werden konnten die Verursacher nicht. „Im betreffenden Gebiet sind aber immer wieder Menschen mit ihren Hunden spazieren, lassen sie frei laufen“, so Kern. Ein mitunter fahrlässiges Verhalten, denn egal ob Leinenpflicht oder nicht: Ein Hundebesitzer muss seinen Vierbeiner stets unter Kontrolle haben. Weil das Verhalten des eigenen Tieres oft falsch eingeschätzt werde, taucht das Problem hetzender bzw. reißender Hunde im Bezirk immer wieder auf.
Wird ein Hund erwischt, stehen Schadensersatzforderungen an den Hundehalter im Raum. Oft erkennt man aber erst an den typischen Verletzungen des bereits toten Rehs, dass sie von einem Hund stammen.
Qualvolles Ende
„Im Winter haben die Rehe einen heruntergefahrenen Stoffwechsel und sollten so wenig wie möglich an Energie verbrauchen. Von einem Hund aufgestöbert, flüchten sie panikartig“, sagt Kern.
„Besonders wenn noch viel Schnee liegt, ist es für die Hunde wesentlich leichter ein Reh zu reißen, da es im Schnee einbricht, die Hunde aber vom gefrorenen Schnee getragen werden“, erklärt Reingard Jany. Der Großraminger Jäger konnte an den Spuren im Schnee sehen, dass die im Neustiftgraben gefundene Rehgeiß große Qualen erlitt, ehe sie an den Bissen verendete. „Anrainer haben schon öfter Hundelaute in der Nacht vernommen“, erzählt er und vermutet, dass bereits mehrere Rehe Hunden zum Opfer gefallen sind.
Rudolf Kern betont: „Ein Hund hat einen natürlichen Instinkt, einem Tier oder auch einem Menschen in Bewegung, z.B. Joggern, nachzusetzen. Wenn Besitzer nicht ganz sicher sind, ob ihr Tier das unterlässt, müssen sie es an der Leine halten. So sieht es auch die Hundehaltung vor.“ Habe ein Hund einmal ein „Erfolgserlebnis“, würde er es immer wieder versuchen.
Unbeaufsichtigter Freilauf von Hunden ist ohnehin nicht erlaubt. „Viele wissen das, glauben aber, ihr Hund tut schon nichts“, sagt Kern. Jagdaufsichtsorgane hätten sogar den Auftrag einen reißenden Hund zu erlegen. „Natürlich wird in der Praxis wenig davon Gebrauch gemacht, sondern versucht, mit dem Hundehalter zu reden.“
Wer zu einem Vorfall wie jenem im Neustiftgraben konkrete Hinweise hat, kontaktiert bitte die nächste Polizeidienststelle.


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