HOHENEICH. Beim Versuch über Netbanking eine Überweisung zu tätigen, erschien bei einem 49-jährigen Einheimischen eine unbekannte Seite. Auf dieser wurde er aufgefordert, eine App auf das Handy mit der Nummer, welche bei seiner Bank registriert ist, herunter zu laden. Damit begann der Betrugsversuch, der jedoch durch das Schutzprogramm für Geldwäsche verhindert werden konnte.

Der Betroffene kam der Aufforderung nach, ein Fehler den man nie machen sollte. Durch einen Button auf der falschen Seite wurde der Download gestartet. Dann sollte der PC neu gestartet werden. Aus Zeitmangel unterlies das Opfer den Neustart. Am 22. Jänner 2015 wurde der Hoheneicher schließlich vom Betreuer seiner Bank angerufen und zu den, in seinem Namen erfolgten Überweisungen befragt, wovon er natürlich nichts wusste. Am Tag davor waren von den Konten seiner Kinder (aber mit seinen Zugangdaten) circa 6.000 Euro abgebucht worden. Das Geld sollte in die Ukraine überwiesen werden. Das Schutzprogramm für Geldwäsche reagierte und konnte beinahe die gesamte Summe abfangen. Das Geld befindet sich zur Zeit auf einem Konto der Bank, welches nach der Aufklärung an den Geschädigten rücküberwiesen wird.


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