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KÜHRNRING. Zu einem Verkehrsunfall mit Eigenverletzung kam es am Montag, dem 19. Oktober gegen 15.30 Uhr. Nach einem kompletten Überschlag wurde die Unfalllenkerin (mit Probe-Führerschein) ins Landesklinikum Horn gebracht und stationär behandelt.

Eine zwanzigjährige Probeführerscheinbesitzerin (A.) lenkte ihren PKW Opel Corsa auf der B 2 von Eggenburg kommend in Richtung Kühnring. Sie befand sich alleine im Fahrzeug und war angegurtet. Aus bislang ungeklärten Umständen kam sie auf Höhe StrKm. 46,2 (gerade Streckenführung) von der Fahrbahn ab.

Sie geriet auf die Gegenfahrbahn und stürzte in weiterer Folge über eine etwa 5-6 Meter tiefe Böschung. An dieser Straßenstelle ist die Leitschiene unterbrochen, da eine steile Abfahrt zu den darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen besteht.

Das Fahrzeug schlug erst am Ende der Böschung auf und überschlug sich danach. Der PKW kam auf den Rädern zum Stillstand.

Als die Ersthelfer zum Unfallfahrzeug kamen, war A. bereits ausgestiegen. Der PKW wurde bei dem Verkehrsunfall stark beschädigt und es ist von einem Totalschaden auszugehen. Von den Ersthelfern wurden die Rettungskräfte verständigt und die verletzte Person neben der Fahrbahn auf einer Grünfläche bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut.

Die anwesenden Personen waren jedoch nicht Zeuge des Unfalls.

Die Verletzte war bei Bewusstsein, konnte jedoch zum Unfallhergang keine Angaben machen. Sie wurde vom Rettungsdienst mit vorerst unbestimmten Verletzungen in das Landesklinikum Horn gebracht.

Die Fahrzeugbergung erfolgte durch die FF-Kühnring. Der Fahrzeugverkehr wurde auf der B 2 wechselseitig an der Unfallstelle vorbeigeführt, wobei es zu keiner größeren Verkehrsbeeinträchtigung kam.

Unfallursache bleibt ein Rätsel

Es konnte die Mutter der Unfalllenkerin, welche auch die Zulassungsbesitzerin ist, als Angehörige verständigt werden, welche auch zur Unfallstelle kam und das Fahrzeug nach der Bergung übernahm. Am PKW waren Sommerreifen mit 5-6 mm Profiltiefe angebracht, wodurch es eher unwahrscheinlich ist, dass Aquaplaning als Unfallursache anzunehmen ist.

Nach Rücksprache mit dem diensthabenden Arzt im Landesklinikum Horn konnte eruiert werden, dass die Lenkerin bei dem Unfall eine Gehirnerschütterung und einige Prellungen erlitten hatte. Sie wurde stationär aufgenommen. Ein Alkotest wurde im Landesklinikum Horn durchgeführt, welcher einen Messwert von 0,00 mg/l ergab.

Die Asphaltfahrbahn war zum Unfallzeitpunkt regennass, es regnete und die Außentemperatur betrug 9 Grad.


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