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NIEDERÖSTERREICH/HORN. Das Wetter schlägt ordentliche Kapriolen. Eis, Schnee, Kälte und eisiger Wind machen uns momentan das Leben schwer. Doch es bringt auch schöne Seiten mit sich: zahlreiche Sportbegeisterte zeiht es auf zugefrorene Gewässer. Hier heißt es aber auch, Vorsicht walten zu lassen. Kaltes Wasser führt sehr schnell zu Bewegungsunfähigkeit und zu starken Schmerzen – der Eingebrochene kann sich oft nur kurze Zeit an der Wasseroberfläche halten. Aber trotz aller Eile ist gerade hier Vorsicht oberstes Gebot. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist es, den Notruf abzusetzen.
 

Dr. Elfriede Wilfinger, Vizepräsidentin und Chefärztin des Roten Kreuzes Niederösterreich Foto: RK NÖ / M. Hechenberger

Grundsätzlich sollte bei Unfällen mit vorhandenen Gefahrenzonen die sogenannte GAMS-Regel beachtet werden: Gefahr erkennen, Abstand halten und Absichern, Menschenrettung durchführen (nur falls gefahrlos möglich) und Spezialkräfte anfordern (Notruf 144 für Rettungskräfte / Notruf 122 für Feuerwehr).

Wenn eine gefahrlose Rettung des im Eis Eingebrochenen durchgeführt werden kann, so ist immer darauf zu achten, dass bei dieser ein weiterer Helfer am Ufer bleibt und den Ersthelfer mit einer Leine absichert. Der Ersthelfer darf sich jedenfalls nur auf dem Eis liegend fortbewegen. Besser ist es jedoch, die Rettung des Verunfallten von Fachkräften durchführen zu lassen und in der Zwischenzeit mit dem Verunfallten ständig zu sprechen (anweisen, dass er sich festhalten muss, versichern, dass Hilfe unterwegs ist,…).

„Nach erfolgter Rettung der Person aus dem Eiswasser gilt es den Körper vor weiterer Unterkühlung zu schützen“, erklärt Dr. Elfriede Wilfinger, Rotkreuz-Chefärztin und Vizepräsidentin. „Nasse Kleidung entfernen, Erwärmen des Körperkerns durch Zudecken und Verabreichen warmer, gezuckerter und alkoholfreier Getränke. Eine aktive Erwärmung durch Bewegung des Betroffenen muss unbedingt vermieden werden.“

Bei Bewusstlosigkeit ist die Person in die stabile Seitenlage zu bringen, bei fehlender oder nicht normaler Atmung sind die Herzdruckmassage und Beatmung im Verhältnis 30:2 durchzuführen.


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