Infos zum Thema Registrierkassen / elektronisches Aufzeichnungssystem
Registrierkassenpflicht
Der SWV informiert über die Registrierkassenpflicht für Unternehmen.
Aktuelle Übersicht und Eckpunkte der neuen Regelung.
Das Steuerrefomgesetz bietet die Eckpunkte zur Registrierkassenpflicht.Somit gilt für Unternehmen, wenn ein Jahresumsatz je Betrieb in Höhe von 15.000 Euro überschreitet, und deren Barumsätze über 7.5000 Euro liegen.Die Barumsätze beinhalteten dabei auch Zahlungen per Bankomat oder Kreditkarten.
weitere Details entnehmen Sie auch
http://www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen.h...
sowie
https://www.wko.at/Content.Node/iv/Erste-Details-z...
sollten noch weitere Fragen offen sein, so steht Ihnen derSWV, die Bezirksstelle Horn gerne zur Verfügung.SWV Bezirksobmann R.Porod3580 Horn, J. Kirchnergasse 1Tel.: 0650 6249575
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