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BEZIRK HORN. Rechtzeitig vor dem Sommer wurden im Nationalrat zahlreiche Erleichterungen für die Gastronomie und Blaulichtorganisationen, sowie eine unbürokratische Lösung für Vereinsfeste und andere Vereinsaktivitäten beschlossen. Dies trägt dem ehrenamtlichen Engagement von mehr als 3,3 Mio. Österreicherinnen und Österreichern in rund 122.000 Vereinen Rechnung, die jede Woche rund acht Millionen Stunden freiwillige Arbeit leisten. Werner Groiß, der als Finanzsprecher die Änderungen maßgeblich verhandelte, ging es insbesondere auch darum ein faires Nebeneinander von Vereinen und Gastronomie zu ermöglichen und all jene, die wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für die Gesellschaft leisten, steuerlich und bürokratisch zu entlasten. Die ehrenamtliche Tätigkeit vieler Menschen in Österreich wird durch das neue „Vereinspaket“ weiter geschätzt und gestärkt:Damit bekennen wir uns zum Vereinswesen in Österreich, bringen einfache und verständliche Regeln und Erleichterungen und neue Impulse für die Gastronomie.

Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Die Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind der Anker des funktionierenden sozialen Zusammenhalts in unserem Land. Mehr als 3,3 Millionen Menschen in rund122.000 Vereinen leisten ehrenamtliches Engagement. Jede Woche werden österreichweit acht Millionen Stunden in die freiwillige Arbeit investiert. Gerade in den Gemeinden übernehmen Vereine nicht nur eine gesellschaftliche Funktion, sondern auch zahlreiche kommunale Aufgaben. Das Vereinspaket trägt nun dazu bei, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und das Vereinswesen gestärkt wird.

Konkret geht es um unbürokratische Erleichterungen für Vereine, wie steuerliche Begünstigungen für „kleine Vereinsfeste“, für Wirte etwa durch die Erleichterung der Mitarbeit von nahen Angehörigen und die Erleichterung bei der Zusammenarbeit zwischen Wirten und Vereinen, und für Blaulichtorganisationen etwa durchzeitliche Verbesserungen bei der Abhaltung von Festen.

Unbürokratische Lösungen für Vereine

* Die Zusammenarbeit von Vereinen und Gastronomen wird erleichtert: Gastronomen und Vereine können im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes zusammenarbeiten, ohne die steuerlichen Begünstigungen für Vereine zu verlieren.

*   Keine Sozialversicherungsbeiträge für unentgeltlich tätige Vereinsmitglieder: Ein Merkblatt für die Vollzugsbehörden soll die Rechtssicherheit erhöhen und gewährleisten, dass die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit der Vereinsmitglieder von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist.

* Möglichkeit zur unentgeltlichen Mitarbeit von vereinsfremden Personen: Künftig können vereinsfremde Personen mitarbeiten, ohne dass der Verein seine steuerlichen Begünstigungen verliert.

*  Ausweitung der Dauer eines kleinen Vereinsfestes von maximal 48 auf maximal 72 Stunden für alle! Damit werden kleine Vereinsfeste gleichgestellt mit Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. der Feuerwehr.

* Für kleine Vereinskantinen gilt keine Registrierkassenpflicht bei Öffnung an maximal 52Tagen pro Jahr und einem Umsatz von bis zu 30.000 Euro!

* Feste von politischen Organisationen werden  jenen von gemeinnützigen Vereinen/Feuerwehren gleichgestellt: An 72 Stunden im Jahr können „kleine Feste“ begünstigt durchgeführt werden. Umsätze sind bei politischen Parteien aber nur bis 15.000 Euro begünstigt, die Gewinne müssen für gemeinnützige Zwecke bzw. parteipolitische Zwecke verwendet werden.

* Klarstellung in den Vereinsrichtlinien, dass Jugendarbeit und Teambuilding-Maßnahmen zum gemeinnützigen Vereinszweck gehören.

Unbürokratische Lösungen für Wirte

* Registrierkasse: Genügend Zeit für die Umstellung auf eine technische Sicherheitseinrichtung: Die Pflicht zur Ausstattung der Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gilt erst ab 1.4.2017 (statt 1.1.2017)

* Ausweitung der „Kalte-Hände-Regelung“: Umsätze im Freien (z.B.: Schneebar/ Eisverkauf auf der Straße/ etc.) werden vom Hauptumsatz losgelöst: Für sie braucht man bei Umsätzen bis zu 30.000 Euro pro Jahr keine Registrierkasse. Und: Almausschank gilt ab sofort als „Kalte-Hände-Umsatz“(keine Registrierkasse bis zu Jahresumsatz von 30.000 Euro)

* Die Mitarbeit von nahen Angehörigen wird erleichtert: Für kurzfristig unentgeltlich mitarbeitende Familienangehörige wie z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister musskünftig keine Sozialversicherung gezahlt werden.

*  Erleichterungen für temporäre Aushilfen: Ab 2017 soll jede Aushilfskraft, die bereits einer Beschäftigung nachgeht und damit vollversichert ist, bis zu 18 Tage pro Kalenderjahr end-besteuert aushelfen können. Steuern und Abgaben werden aufgrund 30 Prozent gekürzt und pauschaliert, damit fallen Nachzahlungen an die Sozialversicherung im Folgejahr weg. Dienstgeber können so in Spitzenauslastungszeiten leichter auf Aushilfskräfte zurückgreifen.

Unbürokratische Lösungen für Blaulichtorganisationen

* Zeitliche Verbesserung der Freiwilligen Feuerwehr-Feste: Zukünftig können die Freiwilligen Feuerwehren ihre Feste flexibel mit einer Gesamtdauer von 72 Stunden steuerlich begünstigt veranstalten.

Einbeziehung der politischen Basisorganisationen in die neue Regelung

* Die ÖVP bekennt sich auch zur Einbeziehung politischer Organisationen in die neue Regelung, weil diese ebenfalls eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe erfüllen und zum Funktionieren der Demokratie beitragen. Auch bei den politischen Parteien sind die weitausmeisten Funktionäre ehrenamtlich tätig und auch dort werden die Mittel für gesellschaftlich wichtige Anliegen eingesetzt. Wir stehen aber auch zur Einschränkung, wonach Umsätze bei politischen Parteien nur bis 15.000 Euro begünstigt sind.

„Werner Groiß informiert“  zu diesem Thema

am Dienstag, den 26.7. um 19.30 Uhr im Gasthaus Göd

am Donnerstag, den 28.7. 19.30 Uhr in Gerhard´s Wiazhaus in Japons und

am Donnerstag, den 11.8 um 19:30 in Thaya


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