Reform des 30 Jahre alten Sachwalterrechts
BEZIRK HORN. Die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, wurde im Justizausschuss neu geregelt. VP-Nationalratsabgeordneter Werner Groiß zeigte sich erfreut über die Verabschiedung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, das insbesondere die Förderung der Autonomie von vertretungsbedürftigen Personen zum Inhalt hat.

Die Reform der Sachwalterschaft war dringend nötig, denn die Zahl der besachwalteten Menschen ist zuletzt auf rund 60.000 gestiegen. Nach der aktuellen Rechtslage, erläutert Justizausschussmitglied Werner Groiß, bedeutet dies für die Betroffenen oft starke Einschränkungen, Massensachwalterschaften, großen Ungleichheiten in der Betreuungsqualität und Überforderung der betreuenden Angehörigen. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen möglichst lange aufrecht zu erhalten.
Ziel ist es die völlige Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ zu vermeiden und die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten. Das Gesetz ist ungemein wichtig, ergänzt Werner Groiß, es baut den jetzigen Sachwalter zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter aus und stellt zudem einen Paradigmenwechsel dar weg von der Bevormundung hin zur Unterstützung: „Menschen, die aufgrund von schwierigen Lebenssituationen Unterstützung brauchen, sollen nicht entmündigt, sondern im Alltag begleitet und beraten werden, um so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen zu können.“


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