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MÜHLVIERTEL/WALDVIERTEL. Wölfe dürfen nicht gejagt, wohl aber verjagt werden, wenn sie dem Menschen zu nahe kommen oder agressiv werden. Das ist die österreichische Devise im Umgang mit dem geschützten Raubtier, verkündet von Landesrat Max Hiegelsberger (VP). Nach mehreren Zwischenfällen mit Wölfen in den vergangenen zwei Jahren im Mühlviertel, wie etwa in Kirchberg ob der Donau, Leopoldschlag, Kaltenberg und Bad Kreuzen, und im Waldviertel ist es um „Meister Isegrim“ zur Zeit eher wieder ruhig geworden. Nur in Liebenau wurde jüngst ein Exemplar gesichtet.

Meister Isegrim ist durch europäisches Recht vor der Bejagung geschützt. Verjagt, etwa durch Knallkörper, darf er werden, sollte er aggressiv werden oder die Sicherheit von Menschen gefährden. Foto: APA/dpa/Friso Gensch

„Es braucht Spielregeln bei großen Beutegreifern, damit die Ko-Existenz mit allen, die die Landschaft nutzen, funktionieren kann“, betont Hiegelsberger. Der Wolf ist europarechtlich geschützt, darf nur mit einer Ausnahmebewilligung des Landes gejagt werden. Dafür gebe es derzeit in Oberösterreich keine Veranlassung, denn dazu müsse der Canis lupus aggressiv werden oder die Sicherheit von Menschen gefährden.

Mit Knallkörpern abschrecken

Ein Kleintier zu reißen, reiche nicht, kritisch sei, wenn ein Wolf aktiv die Nähe von Menschen suche oder sie bedrohe, so Gottfried Diwold von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft. Dann sei es erlaubt, ihn abzuschrecken, etwa mit Knallkörpern oder Blitzen. Das übernehme laut bundesländerübergreifendem Wolfsmanagementplan von 2012 eine Eingreifgruppe auf regionaler Ebene.

Land OÖ entschädigt bei Wolfsrissen

Für das Wolfsmanagement ist die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes zuständig, zur Seite steht ihr der Wolfsbeauftragte Georg Rauer von der Veterinärmedizinischen Universität in Wien. Über Schutzvorkehrungen informieren die Nationale Beratungsstelle Herdenschutz sowie die Landwirtschaftskammern. Besteht der Verdacht auf einen Wolfsriss, soll die Lage des Kadavers nicht verändert, aber dokumentiert, z.B. fotografiert, und abgedeckt werden, um Aasfresser fernzuhalten, und der Wolfsbeauftragte oder ein Wildschadensbeauftragter der Landwirtschaftskammer (Tel.: 050/6902- 1436) verständigt werden. War tatsächlich ein Wolf am Werk, bezahlt das Land eine Entschädigung (bis 2017 war der Landesjagdverband zuständig).

Entwischter Wolf ist weitergezogen

Im Jahr 2016 mussten 8.500 Euro an sieben betroffene Tierbesitzer im Mühlviertel ausbezahlt werden. Sieben Kälber und 15 Stück Damwild wurden nachweislich von einem Wolf gerissen. Seit das Land 2017 die Zahlungen übernahm, gab es 850 Euro Entschädigung für sechs gerissene Schafe, sagte Hiegelsberger. Jener Wolf, der im Vorjahr im Mühlviertel gesichtet wurde, stammt aus einem Gehege im Bayrischen Wald und dürfte Oberösterreich wieder verlassen haben, denn er wurde schon seit Wochen nicht gesichtet.

Nachwuchs für Rudel in Allentsteig

In Österreich existiere nur in Allentsteig (NÖ) ein Wolfsrudel, das bereits zum dritten Mal Nachwuchs erwarte. Doch in den Nachbarländern gebe es Populationen, deren Jungtiere auf Wanderschaft oft Österreich streifen, erklärte Diwold. In Europa gebe es sicher über 1000 Wölfe, was einem „günstigen Haltungszustand“ entspricht.

Runder Tipsch mit Betroffenen

 In Oberösterreich gibt es neben dem Wolfsmanagementplan einen Runden Tisch mit allen betroffenen Playern zu dem Thema, sagte Hiegelsberger. Zudem soll eine Studie der VetMed sowie der Universität für Bodenkultur in Wien bis 2019 Ableitungen treffen, inwieweit der Wolf Einfluss nehmen kann auf Landwirtschaft, Wildökologie, Tourismus und Jagd.


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