Gebiet rund um den Wurzerkampl behördlich gesperrt
SPITAL AM PYHRN. Rund um den Wurzerkampl in Spital am Pyhrn besteht ein behördliches Betretungsverbot, das auch durch Tafeln gekennzeichnet ist. Wer dieses Verbot missachtet und dabei ertappt wird, muss mit einer Anzeige rechnen.

Seit 1984 gilt ein behördliches Betretungsverbot für den Bereich rund um den Wurzerkampl. Es sind an allen logischen Punkten, über die man ins Sperrgebiet gelangen kann, Verbotstafeln aufgestellt. Das Sperrgebiet ist in der Zeit, in der auf der Wurzeralm Skibetrieb ist, gültig. „Durch das Betreten können unsere Pisten gefährdet werden“, erklärt Gregor Kuntner (Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen): „Sobald eine Spur im Schnee ist, gehen leider viele unwissende Personen dieser Spur nach und ignorieren die Warntafeln. Wir haben damit seit Jahren sowohl was das Sperrgebiet am Wurzerkampl, als auch was die Pistenpräparierung abends angeht massive Probleme.“


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