Trotz Sommertemperaturen muss das Erlebnisbad Königswiesen derzeit geschlossen bleiben
KÖNIGSWIESEN. „Das Erlebnisbad ist bis auf Weiteres geschlossen. Wir ersuchen um Verständnis!“ Eine Informationstafel mit diesem Text bremst zur Zeit Abkühlungsbedürftige vor dem Freibad der Mühlviertler Alm-Gemeinde aus. Trotz sommerlicher Temperaturen und einer perfekt vorbereiteten Badesaison, bei der es zum ersten Mal freien Eintritt gibt, bleiben die kühlen Fluten zum Ärger vieler Königswiesener unerreichbar. Tips ging der Ursache auf den Grund.

Die Gemeine Schönau hat es in der vergangenen Badesaison bereits praktiziert, heuer will Königswiesen nachziehen: Im Erlebnisbad gilt freier Eintritt ohne Badeaufsicht. Doch kaum haben sich nach dem feucht-kühlen Mai Sommertemperaturen eingestellt, musste die Marktgemeinde den Badebetrieb nach kurzer Zeit schon wieder einstellen. Der Grund sind ungeklärte rechtliche Fragen, wie Bürgermeister Johann Holzmann erklärt. „Es geht um die Sicherstellung der Haftpflichtdeckung. Unsere Versicherung besteht auf der Erfüllung der bescheidmäßigen Auflagen. Laut dieser ist ein geprüfter Badewart namhaft zu machen.“
Kein geprüfter Badewart in Sicht
Und das ist die Krux an der Sache: Gemeinde-Mitarbeiter verfügen über die Kenntnisse, die für die Bäderhygiene notwendig sind, allerdings ohne Prüfung. Der bisherige Badewart hat sein Dienstverhältnis gekündigt. „Einen Nachfolger hätten wir schon gefunden gehabt, der hat allerdings leider nach Beschlussfassung im Gemeindevorstand wieder abgesagt. Für Familien und alle anderen Badegäste ist es natürlich schade, dass wir unser Erlebnisbad nicht aufsperren können, aber ich ersuche um Verständnis, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Man muss einfach verantwortungsvoll agieren“, sagt Bürgermeister Holzmann. Mit der Abschaffung der Badeaufsicht habe die Sache jedenfalls nichts zu tun. Der Gemeinderat wird sich morgen, Freitag, mit der Causa beschäftigen.
Badeaufsicht im Gesetz nicht geregelt
Christine Kürnsteiner von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt bekräftigt den Standpunkt der Gemeinde Königswiesen: „Laut Bewilligungsbescheid von 2002 muss der Badbetreiber eine Person oder einen Personenkreis zum Schutz der Gesundheit der Badegäste und der Aufbereitung der Wasserqualität namhaft machen, deren fachliche Qualifikation auch zu belegen ist. Da muss sich die Gemeinde absichern. Die Badeaufsicht ist im Bäderhygienegesetz nicht geregelt“, sagt die Juristin.
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