„Sektorales Bettelverbot“ kommt
KREMS. Die Umsetzung eines Bettelverbots auf bestimmten Plätzen stand im Zentrum einer Debatte, zu der Bürgermeister Reinhard Resch (SPÖ) geladen hatte. Am Runden Tisch saßen Vertreter aller Parteien sowie die Führung des Magistrates.

Anlass für den „Bettel-Gipfel“ war die geplante Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes, das Ende November in Kraft treten soll. Diese Novelle ermöglicht es Gemeinden, an bestimmten Orten – wie zum Beispiel Bushaltestellen, Bahnhöfen, im Eingangsbereich von Lokalen, Geschäften und öffentlichen Gebäuden – und unter bestimmten Bedingungen ein Bettelverbot zu erlassen. Bisher war lediglich aggressives und gewerbsmäßiges Betteln verboten.
Die Hintergründe
Unter welchen Bedingungen Betteln untersagt werden kann, erläuterte Magistratsdirektor Karl Hallbauer: „Wenn durch die Anzahl der bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert und das Gemeinschaftsleben an diesem Ort erheblich gestört wird“. Ein allgemeines sektorales Bettelverbot, das sich zum Beispiel auf die gesamte Fußgängerzone erstreckt, ist Hallbauer zufolge demnach nicht möglich. Auch der Zeitrahmen muss genau definiert sein. So sei ein punktuelles Verbot möglich, etwa bei Veranstaltungen wie der Langen Einkaufsnacht.
Kritik von Kremser FPÖ
In der Diskussion legten alle Teilnehmer ihre Standpunkte dar. Bürgermeister Reinhard Resch zog abschließend folgendes Resümee: „Wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt, wird die Stadt Krems eine Verordnung für sektorales Bettelverbot in die Wege leiten.“ Kritik kommt von der FPÖ, die in dieser Causa bereits vergeblich einen Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat gestellt hatte. Gemeinderat und FPÖ-Landeschef Walter Rosenkranz vermutet, dass eine Entscheidung verzögert werden soll.


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