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KREMS. In der Stadt Krems gilt seit Monatsbeginn ein „sektorales Bettelverbot“. Betroffen davon sind die Fußgängerzone, verschiedene Plätze im Stadtzentrum sowie mehrere Einkaufsmärkte. Erlassen wurde die neue Verordnung vom Magistrat. Kritik kommt von der KLS und den Grünen.

In weiten Teilen der Kremser Fußgängerzone gilt das Bettelverbot ab sofort werktags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr. Foto: Brandt

Das Bettelverbot gilt seit 3. April in der Fußgängerzone zwischen Steiner Tor und Spänglergasse. Weiters wird es auf Pfarr- und Dreifaltigkeitsplatz, beim Schifffahrts- und Welterbezentrum in Stein sowie bei mehreren Einkaufsmärkten umgesetzt. In der Innenstadt gilt das Bettelverbot Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und an Samstagen bis 13 Uhr. Auf den genannten Plätzen beschränkt sich das Verbot auf die Marktzeiten und beim Schifffahrtszentrum auf den Zeitraum von April bis Oktober (täglich von 8 bis 19 Uhr). Bei öffentlichen Veranstaltungen in der Innenstadt ist das Betteln generell verboten.

Resch: Klare Regeln schaffen

„Mit der Verordnung haben wir jetzt eine gute Grundlage, regelnd einzugreifen. Gleichzeitig ist sie auch als Anleitung für die in Krems anwesenden Bettler zu verstehen, damit sie wissen, welche Regeln für sie gelten“, erklärt Bürgermeister Reinhard Resch (SPÖ). „Es geht nicht darum, das Betteln generell zu verbieten, sondern es in geordnete Bahnen zu leiten“, so der Stadtchef weiter.

FPÖ für Erweiterung

„Das nunmehr endlich mit ordentlicher Verspätung erlassene Bettelverbot ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung“, so FPÖ-Stadtrat Werner Friedl, dessen Fraktion schon seit geraumer Zeit eine derartige Regelung gefordert hatte. Jedoch hätte man sich eine erweiterte Verbotszone gewünscht: Friedl zufolge hätte das Verbot auch in der gesamten Unteren Landstraße, vor Bühl Center und Mariandl sowie vor den Kirchen vor und nach Gottesdiensten gelten sollen.

„Bettlermafia“

Friedl zufolge handelt es sich bei den Bettlern, die derzeit wieder zahlreich in der Fußgängerzone zu sehen seien, um „Mitglieder „mafiöser“ Vereinigungen aus Osteuropa, welche ihre Teilnehmer generalstabsmäßig auf bestimmte städtische Kernzonen verteilen“. Daher greife das Mitleidsargument in diesem Fall nicht. „Wir wollen nicht, dass unser schönes Krems zum „Angelgebiet“ einer solchen Bettlermafia wird“, so Friedl weiter.

UBK begrüßt Verordnung

„Die Vorschläge der UBK-Pro Krems wurden umgesetzt. Wir sind derzeit damit einverstanden“, erklärt auch Bürgerlisten-Mandatar Adolf Krumbholz. „Sollte sich nach der Einführung jedoch ergeben, dass die Bettler Richtung Simandlbrunnen abwandern, so sollte sofort erweitert werden“, fordert Krumbolz.

„Kein Zwang zum Betteln“

„Wir finden es gut und notwendig, dass das sektorale Bettelverbot erlassen wurde. Damit ist gewährleistet, dass an neuralgischen Stellen wie Geschäftseingängen und sensiblen öffentlichen Plätzen freier Zugang besteht“, so Vizebürgermeister Wolfgang Derler (ÖVP). „Unser Sozialstaat ist gut aufgestellt und es dürfte kein Zwang zum Betteln bestehen. Ich bin absolut für Hilfe dort, wo sie notwendig ist, was auf verschiedenen Ebenen auch passiert“, so Derler weiter.

„Menschenverachtend“

Als „lächerlich und menschenverachtend“ bezeichnet hingegen Grünen-Gemeinderätin Sandra Mayer das Bettelverbot. Sie glaubt, dass sich das Problem nur verlagert und sich die Bettler einfach einen neuen Platz suchen: „Dann stehen sie halt zehn Meter weiter weg. Es gibt in Krems noch genug Möglichkeiten“.

Harsche Kritik von KLS

„Wir als KLS lehnen diese Verordnung kategorisch ab und fragen uns, warum Bürgermeister Resch im Gegensatz zu St. Pöltens Bürgermeister Stadler keinerlei Rückgrat zeigte und dem Druck von Kaufmannschaft, FPÖ, ÖVP und UBK vorauseilend vor allen anderen niederösterreichischen Gemeinden nachgab“, kritisiert Gemeinderat Wolfgang Mahrer. Seit Anbeginn des Christentums sei es Christenpflicht gewesen, Bettlern etwas zu geben.

Gesetzliche Grundlage

Der Bettelverordnung liegt das Niederösterreichische Polizeigesetz zugrunde, welches den Gemeinden diese Regelung ermöglicht. Demnach kann Betteln verboten werden, „wenn durch die Anzahl der bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert und das Gemeinschaftsleben an diesem Ort erheblich gestört wird“. Bisher war nach Angaben des Magistrats lediglich aggressives und gewerbsmäßiges Betteln verboten.

Überwachung durch Polizei

Kontrolliert wird die Einhaltung der neuen Verordnung von der Polizei. In einer ersten Übergangsphase werden Bettler über die neue Regelung informiert und weggewiesen. Straßenmusiker und Zeitungsverkäufer sind laut Magistrat vom Bettelverbot nicht betroffen. Ebenfalls gilt das Verbot nicht für jene Mitarbeiter diverser NGOs, die regelmäßig in der Fußgängerzone auf der Suche nach neuen Mitgliedern sind.


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