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KREMSMÜNSTER/STEYR. Nachdem ein ehemaliger Lehrer des Stift Kremsmünster bereits wegen dem sexuellen Missbrauch von Schülern verurteilt wurde, klagt nun einer dieser das Stift auf Schmerzensgeld und Gehaltsentgang.

Bereits 2013 wurde ein Lehrer aus dem Stift Kremsmünster rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: H. Dietmaier

Am Landesgericht in Steyr fand am 8. Mai die erste Verhandlungsrunde im Zivilprozess gegen das Stift Kremsmünster statt. Dabei wurde das Prozessprogramm besprochen und die weitere Vorgehensweise erläutert.

Lehrer 2013 bereits verurteilt

Dieses Verfahren resultiert aus einem Prozess im Jahr 2013 gegen einen Lehrer im Stift Kremsmünster. Dieser wurde rechtskräftig wegen sexuellem Missbrauch und Gewaltausübung an Schülern verurteilt und verbühst derzeit seine Haftstrafe. Abt Ambros Ebhart vom Stift Kremsmünster will dieses dunkle Kapitel des Stiftes aufarbeiten: „Es kam bereits zu mehreren Gerichtsverfahren, die aber alle zu unseren Gunsten entschieden wurden. Nun gibt es eine weitere Klage, der Verhandlungstermin ist am Dienstag, 8. Mai. Wir haben vollstes Vertrauen in die Gerichte, dass entsprechend der Rechtslage geurteilt wird. Wir wollen weiterhin sachlich und versöhnlich ein dunkles Kapitel in der Geschichte des Stiftes Kremsmünster aufarbeiten.“

100.000 Euro gefordert

Das Opfer des bereits verurteilten Lehrers fordert nun 100.000 Euro Schmerzensgeld und Gehaltsentgang vom Stift Kremsmünster. Doch das Stift entgegnet, dass sie nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort gehandelt hätten: „Als 2010 Vorwürfe bekannt wurden, ehemalige Lehrer und der frühere Konviktsdirektor hätten körperliche und sexuelle Gewalt ausgeübt, haben wir sofort gehandelt und transparent Schritte gesetzt“, sagt Abt Ambros.

Verhandlung im Juni

Im Juni gibt es eine weitere Verhandlung. Hier soll diskutiert werden, ob der Anspruch bereits verjährt ist, ob dem Opfer vom Stift ein Schmerzensgeld zusteht sowie wenn ja wie viel. Ebenfalls soll geklärt werden, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aufarbeitung in Gesprächen bereits erfolgt

Das Stift hat nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle 2010 in Gesprächen mit den Betroffenen die Vorkommnisse aufgearbeitet: „In vielen persönlichen Gesprächen konnten die Vorwürfe ausgesprochen und behandelt werden, was für die Opfer ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung war. Wir haben uns verpflichtet, den Entscheidungen zu Entschädigungen der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, sogenannte Klasnic-Kommission Folge zu leisten; dadurch konnte Opfern unbürokratisch und ohne das Risiko eines Gerichtsverfahrens schnell geholfen werden“, so der Abt weiter.

Studie wurde durchgeführt

Das Stift beauftragte zudem nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle ein Institut, um eine Studie über die Opfersicht durchzuführen: „Wir haben das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in München beauftragt, in einer Studie die Opfersicht aufzunehmen und Hintergründe zu beleuchten, wie es zu diesen Missbrauchsfällen kommen konnte. Diese Studie wurde so wie unser Umgang mit den Vorwürfen von den meisten Opfern und von der Öffentlichkeit positiv bewertet. Um eine bleibende Erinnerung an die Opfer sicherzustellen, haben wir eine Mahntafel im Stiftsgelände aufgehängt.“

Abt Ambros Ebhartbedauert die Geschehnisse

Abt Ambros bedauert die Geschehnisse: „Wir bedauern, dass wir nicht mit allen ehemaligen Schülern in gutem Einvernehmen sind und eine kleine Gruppe von Personen wiederholt mit Vorwürfen gegen uns an die Medien herantritt.“ Im Stift wurde zudem 2014 eine Mahntafel zur Erinnerung an die betroffenen Schüler aufgehängt.


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