LASBERG/OÖ.Erfreut zeigt sich Gesundheitsreferent Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer über die Einigung auf Bundesebene auf die Neuregelung der ärztlichen Hausapotheken: „Die medizinische Nahversorgung und die Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum bleiben damit gesichert.“

So werden derzeit bestehende ärztliche Hausapotheken künftig bei einem Abstand von vier Kilometern zur nächsten öffentlichen Apotheke bestehen bleiben können, bisher musste ein Mindestabstand von sechs Kilometern eingehalten werden. Diese Regelung gewährleistet, dass wesentlich leichter Ordinationsnachfolger gefunden werden können. Die neue Regelung ermöglicht darüber hinaus in flächenmäßig sehr großen Gemeinden die Errichtung von Hausapotheken immer dann, wenn die öffentliche Apotheke mehr als sechs Kilometer entfernt ist. “Wir haben den Druck seitens des Landes mit Unterstützung vieler Bürgermeister in den vergangenen Wochen nochmals verstärkt, das hat die Lösung sicherlich auch beschleunigt“, ist Pühringer überzeugt. Denn nach Aussage der Gesundheitsministerin wurde die Lösung des Problems „vorgezogen“.
Unter anderem hatten sich 16 oberösterreichischen Landgemeinden, die durch die gesetzliche Situation bei den ärztlichen Hausapotheken die Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung gefährdet sehen, auf Initiative von Lasberg zusammengeschlossen, um gemeinsam auf ihre Probleme aufmerksam zu machen. Nach einem Gespräch mit Pühringer im Linzer Landhaus am 1. März hatten der Landeshauptmann und die Bürgermeister-Initiative mit dem Lasberger Bürgermeister Josef Brandstätter an der Spitze nochmals gemeinsam bei der zuständigen Bundesministerin und den Nationalratsfraktionen auf eine rasche Lösung in der Frage der Hausapotheken gedrängt. Auch der Oö. Landtag, die Landeshauptleutekonferenz und die Landesgesundheitsreferentenkonferenz hatten bereits eine Änderung des Apothekengesetzes in diese Richtung gefordert. Pühringer fordert nun eine rasche Umsetzung: „Nach dieser Einigung ist es jetzt entscheidend, dass noch vor dem Sommer ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Parlament gefasst wird. Denn in einigen betroffenen Gemeinden steht noch in diesem Jahr die Übergabe der Hausarztpraxis an, die durch die Neuregelung bei der ärztlichen Hausapotheke sicherlich erleichtert werden kann.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden