Kooperation der Bezirksbehörden fixiert
LINZ/LINZ-LAND. Im Jänner konnte das Land Oberösterreich mit den Statutarstädten Wels und Steyr eine Verwaltungskooperation abschließen. Nun sind auch die Kooperationsgespräche zwischen der Statutarstadt Linz und der Bezirksbehörde Linz-Land erfolgreich abgeschlossen.

In seiner Regierungserklärung vor etwa einem Jahr hat Landeshauptmann Thomas Stelzer angekündigt, die Bezirksverwaltungsbehörden der Statutarstädte Linz, Wels und Steyr und der ihnen benachbarten Bezirke in einem Miteinander kundenfreundlicher und kostengünstiger gestalten zu wollen.
Mit der Fixierung der Zusammenarbeit der Bezirksbehörden in Linz und Linz-Land ist dieses Vorhaben nun abgeschlossen. „Was verfassungsrechtlich möglich ist, haben wir umgesetzt. Wir werden uns auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, damit eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten möglich wird“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und der Linzer Bürgermeister Klaus Luger.
Das Bundesverfassungsgesetz erlaubt aktuell nämlich nur unter bestimmten Bedingungen eine Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden mittels Landesgesetz. Eine Zusammenlegung von Magistraten und Bezirkshauptmannschaften ist laut Bundesverfassungsgesetz nicht möglich. Auch Manfred Hageneder, Bezirkshauptmann von Linz-Land, betont: „Gesetzlich ist eine Zusammenarbeit nur in Bereichen möglich, wo die Fallzahlen gering sind. Aufgrund der Größe beider Gebietskörperschaften bleibt da wenig über.“
Wo Kooperationen vereinbart wurden, seien diese aber auch sinnvoll und würden in die Tiefe gehen. „Es wurde nämlich darauf geachtet, dass jeweils der gesamte Aufgabenbereich übertragen wird und nicht nur Teile. So ist etwa geplant, dass der gesamte Vollzug und nicht nur einzelne Bestimmungen des Oö. Jagdgesetzes für Linz-Land und Linz Stadt von der BH und das Oö. Fischereigesetz zur Gänze vom Magistrat vollzogen wird. Es soll nämlich für den Bürger keinesfalls verwirrend sein, wer wofür zuständig ist“, so Hageneder.
Neben dem Fischereigesetz werden noch Röntgenuntersuchungen und die Drogensubstitution an das Magistrat übergeben. Das Eisenbahnrecht wird von der BH Linz-Land auf das Amt der Oö. Landesregierung übertragen.
Landeshauptmann Thomas Stelzer: „Die zentrale Frage lautet für mich, wie die Menschen am schnellsten und einfachsten die gewünschten Dienstleistungen bekommen – welche Gebietskörperschaft diese dann erbringt, ist zweitrangig. Linz und Linz-Land sind heute eine Region, Steyr und Wels mit ihrem angrenzenden Bezirk ebenso.“
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner: „Die Bezirksverwaltungsbehörden leisten großartige Arbeit, die nicht ersetzt werden kann und soll, aber durch Effizienzsteigerung kann der Service für die Bürger noch verbessert werden. Nach Intensivierung der Kooperationen in Steyr und Wels war es ein logischer Schritt, auch für Linz eine engere Zusammenarbeit der Behörden zu schaffen.“
Klaus Luger, Bürgermeister von Linz: „Eine Verschlankung der Vorschriften, eine Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und einfachere sowie raschere Verfahrensabwicklungen sollen auch eine verbesserte serviceorientierte Leistungserbringung für die Bürger sowie für die Linzer Wirtschaft ermöglichen.“
Manfred Hageneder, Bezirkshauptmann von Linz-Land:„Die Gespräche waren sehr konstruktiv und vom Willen getragen, Potentiale zu finden, wo durch gemeinsame Aufgabenerledigung etwas einfacher wird. Gesetzlich ist eine Zusammenarbeit jedoch nur sehr eingeschränkt möglich. Wir bemühen uns aber generell, Synergien zu finden. Den Geist des 'Inseldaseins' gibt es heute auf keiner BH mehr.“


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