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Kontrolle der Endabrechnung bringt Autoverkäufer aus dem Bezirk Linz-Land 6.200 Euro

Helmuth Wimmer, 28.11.2025 10:32

LINZ-LAND. Ein Autoverkäufer aus dem Bezirk Linz-Land ließ nach der einvernehmlichen Auflösung seines Dienstverhältnisses seine Endabrechnung bei der Arbeiterkammer (AK) prüfen. Er bekam 6.200 Euro nachbezahlt.

AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: Weihbold)
AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: Weihbold)

Dem Autoverkäufer kam es seltsam vor, dass der bereits ausbezahlte Urlaubszuschuss in der Höhe von 550 Euro wieder rückverrechnet worden war. Dabei stellten sich mehrere Missverständnisse heraus. Der Mann war unter anderem zu niedrig eingestuft und hatte einige Ansprüche nicht bezahlt bekommen.

Sieben Monate war der Arbeitnehmer als Autoverkäufer tätig. Laut Kollektivvertrag ist eine Rückverrechnung des Urlaubszuschusses bei Beendigung eines zumindest sechs Monate andauernden Arbeitsverhältnisses durch einvernehmliche Auflösung nicht gestattet.

Laut Arbeitsvertrag war der Arbeitnehmer unterkollektivvertraglich entlohnt und der Sachbezug für den privat genutzten Firmen-Pkw wurde nicht abgerechnet. Außerdem wurde die Urlaubsersatzleistung nicht in der korrekten Höhe bezahlt, Mehr- und Überstunden sowie die vereinbarte Provision wurden gar nicht bezahlt.

Die Arbeiterkammer intervenierte und machte die offenen Ansprüche geltend. Da sich der Arbeitgeber anfänglich nicht einsichtig zeigte, brachte erst eine Klagsdrohung den Unternehmer zur Einsicht. Der Autoverkäufer bekam knapp 6.200 Euro nachbezahlt.

„Der Fall zeigt, dass es sich jedenfalls lohnt, die Endabrechnung kontrollieren zu lassen. Der Autoverkäufer kam wegen fünfhundertfünfzig Euro zu uns und bekam am Ende 6.200 Euro nachbezahlt“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


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