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LINZ-LAND. Mehr als 1.000 Euro wurden einer Arbeitnehmerin zu Unrecht abgezogen. Erst nachdem die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) mit einer Klage drohte, zahlte der Arbeitgeber den Betrag zurück.

Die Arbeiterkammer-Bezirksstelle in Traun. (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart)
Die Arbeiterkammer-Bezirksstelle in Traun. (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart)

Die 26-Jährige aus Linz-Land war neun Monate bei einem Unternehmen beschäftigt. Nach ihrer Kündigung stellte sie auf der Endabrechnung fest, dass ihr Ausbildungskosten abgezogen worden waren.

Die beiden absolvierten Kurse dienten laut AK jedoch der Einschulung und nicht einer Fortbildung. Außerdem wurden der Frau die Vereinbarungen über den Rückersatz der Ausbildungskosten erst nach Abschluss der jeweiligen Kurse zur Unterschrift vorgelegt.

Unternehmen zahlte nach Intervention

Die AK machte das Unternehmen darauf aufmerksam, dass Kosten für eine Einschulung nicht zurückgefordert werden dürfen. Selbst wenn es sich um Fortbildungen gehandelt hätte, wäre ein Kostenersatz unzulässig gewesen, weil eine entsprechende Vereinbarung vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden muss. Nachdem die AK eine Klage angekündigt hatte, überwies das Unternehmen der Arbeitnehmerin den Betrag von etwas mehr als 1.000 Euro zurück.

AK-Präsident Andreas Stangl empfiehlt Beschäftigten, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen frühzeitig an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die AK zu wenden. Diese unterstützen dabei, offene Ansprüche durchzusetzen und zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückzufordern.


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