LINZ. Nach der Tötung eines Linzer Pensionistenehepaars im Juni 2017 hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben. Vorgeworfen wird ihm zweifacher Mord, versuchte Brandstiftung, gefährliche Drohung, terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Beantragt wird zudem eine Einweisung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Tatverdächtige, ein knapp 55-jähriger Tunesier, der seit langem in Österreich lebt, soll am 30. Juni vergangenen Jahres das Ehepaar getötet und in der Wohnung seiner Opfer Feuer gelegt haben. Anschließend hat er sich in der Polizeiinspektion Nietzschestraße selbst gestellt. Laut Staatsanwaltschaft hat die Tat keinen terroristischen Hintergrund.
Schwelender Nachbarschaftsstreit
Die Bluttat hat ihren Ursprung im Jahr 2010. Damals war der Tunesier nach dem Tierschutzgesetz angezeigt worden, da seine Katze in einem gekippten Fenster hängen blieb. Er vermutete seine Nachbarn hinter der Anzeige, die eine Namensgleichheit mit einem FPÖ-Politiker aufwiesen. In Folge verfasste er zahlreiche Beschwerde an Polizei und Politik, fühlte sich jedoch nicht ernstgenommen und als Ausländer und Muslim diskriminiert.
Doppelmord nicht terroristisch motiviert
Die gefühlte Diskriminierung führte schließlich auch zu den Postings in denen der Verdächtige Sympathien für den IS äußerte und Terroranschläge guthieß. „Es waren einseitige Bekundungen. Es gab keinen Kontakt in Form von irgendeiner Kommunikation“, erklärt Philip Christl von der Staatsanwaltschaft. „Dieser Doppelmord hat mit dem IS gar nichts zu tun. Es war eine rein persönliche Sache.“
Angeklagter leidet an Persönlichkeitsstörung
Auslöser für den Entschluss, das ihm bekannte Ehepaar zu töten, war die versuchte Exekution der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens aus dem Jahr 2010. Laut psychiatrischem Gutachten war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, leidet jedoch an einer querulatorischen Persönlichkeitsstörung. Da von ihm deshalb große Gefahr ausgeht, hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig Abnorme Rechtsbrecher gestellt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.


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