Nach "Schneestangen-Mord" in Bad Leonfelden: Junger Mühlviertler steht in Linz vor Gericht (Update 14.7., 6.30 Uhr)
LINZ/ BAD LEONFELDEN. In Linz steht am Donnerstag ein 19-jähriger Mühlviertler wegen Mordes vor Gericht: Er soll im Februar in Bad Leonfelden eine 19-Jährige aus Steyr mit einer Schneestange getötet haben.

Nach einem gemeinsamen Ausflug ins Kasino nach Tschechien waren die beiden in den frühen Morgenstunden des 12. Februar auf dem Heimweg. An der B126 in Weigetschlag bogen sie laut Staatsanwaltschaft in Richtung Sternstein und suchten auf einem abgelegenen Güterweg in stilles Plätzchen, um Sex zu haben.
Danach gerieten der junge Mann und die Frau in Streit: Der 19-Jährige wollte zurück ins Kasino, um sein verspieltes Geld zurückzugewinnen, die Frau wollte heim. Die Situation eskalierte. Der Angeklagte soll seinem Opfer mit einer Schneestange ins Genick geschlagen haben, bei einem Fluchtversuch mit dem Auto blieb die Frau im Schnee stecken. Der mutmaßliche Täter zerrte sie daraufhin aus dem Auto und verletzte sie mit einer Schneestande tödlich. Die Leiche ließ er liegen, ein Mann fand sie am nächsten Morgen.
Der mutmaßliche Täter gestand die Tat seinem Bruder, der alarmierte die Polizei, die den 19-Jährigen festnahm.
Maximal 20 Jahre Freiheitsstrafe
Der junge Mann ist laut einem psychiatrischen Gutachten zurechnungsfähig. Da er an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide, bestehe die Gefahr weiterer Taten. Ihn erwartet eine Freiheitsstrafe vom maximal 20 Jahren, weil er zum Tatzeitpunkt juristisch als junger Erwachsener und nicht als Erwachsener gilt. Ein Urteil wird noch für Donnerstagabend erwartet.
Update: Urteil
18 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt wegen Femizids - so lautete am Donnerstagabend das Urteil gegen den 19-Jährigen. Das Urteil ist rechtskräftig. Wegen der Brutalität der Tat sei „nichts anderes denkbar gewesen als der obere Rand des Strafrahmens“, sagte der Vorsitzende des Geschworenensenats in der Urteilsbegründung. Dementsprechend hoch fielen auch die Privatbeteiligtenzusprüche aus: Der Angeklagte muss den Angehörigen 145.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen und die Begräbniskosten.


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