Simply the Best - Rechtsstreit mit Tina Turner noch ohne Urteil
LINZ/PASSAU. Am 23. April 2022 ist im Brucknerhaus Linz wieder die Hommage an Rock-Ikone und Weltstar Tina Turner „Simply the Best - Die Tina Turner Story zu erleben“. Hauptdarstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher sieht ihrem Vorbild offenbar so ähnlich, dass Turner den Passauer Tourneeveranstalter Cofo Entertainment verklagt hatte. Am Donnerstag kam es am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum nächsten Gerichtstermin.
Sieht Tina Turner-Darstellerin Coco Fletcher ihrem Vorbild zu ähnlich? Um diese Frage streitet sich seit Ende 2019 die Sängerin Tina Turner mit Cofo Entertainment - die viele Veranstaltungen auch nach Linz bringen - und deren Geschäftsführer Oliver Forster vor Gericht.
Am 4. November fand vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Verhandlung im Revisionsverfahren um das Werbeplakat von „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ und den damit zusammenhängenden persönlichkeitsrechtlichen Interessen von Tina Turner statt. Urteil gibt es noch keines, in der mündlichen Verhandlung habe sich keine Tendenz erkennen lassen. Oliver Forster: „Ich war fest davon überzeugt, dass der Bundesgerichtshof das Urteil heute verkündet. Unser Ziel ist und war es nie, das Publikum in die Irre zu führen und das steht unabhängig vom Urteilsspruch fest. Wir freuen uns einfach darauf, unseren Zuschauern ein einzigartiges und möglichst authentisches Tina-Turner-Live-Erlebnis zu bieten. Unser Fokus liegt auf der kommenden Tournee 2022, die uns durch über 50 Städte in Deutschland und Österreich führen wird.“
An einem noch bekanntzugebenden Termin wird das abschließende und höchstrichterliche Urteil gesprochen.
Erste Klage im Oktober 2019
Zur Vorgeschichte: Im Oktober 2019 flatterte eine Klage beim Landgericht Köln auf den Schreibtisch des Passauer Veranstalters Oliver Forster. Gegenstand der Klage sind die persönlichkeitsrechtlichen Interessen Tina Turners in Bezug auf die Verwendung ihres Namens in Verbindung mit einem Bildnis der Hauptdarstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher auf den Plakaten der Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“. Demnach sehe die Hauptdarstellerin, Coco Fletcher, ihrem Vorbild Tina Turner zu ähnlich und man befürchtete, dass Zuschauer glauben könnten, es würde sich um eine Show des Weltstars handeln.
Am 22. Januar 2020 erhielt die Künstlerin Turner vom Landgericht Köln Recht. Oliver Forster änderte daraufhin seine Werbeplakate, die nun die Worte „Starring Dorothea Fletcher als Tina Turner“ direkt neben Fletchers Konterfei zieren und legte Berufung ein.
Ersturteil geändert
Diese wurde vor dem Oberlandesgericht Köln am 17. Dezember 2020 verhandelt und hier fiel allerdings ein anderes Urteil: Zwar sei Frau Fletcher auf dem Plakat als Tina Turner zu erkennen, aber für Cofo spreche das Grundrecht der Kunstfreiheit, das auch die Werbung für eine Show einschließe. Die Interessen von Frau Turner hätten dahinter zurückzustehen. Das Oberlandesgericht ließ eine mögliche Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Wiederum legte Tina Turner Berufung ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun noch kein Urteil verkündet.
Im Brucknerhaus
Wer die Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ sehen möchte, hat am 23. April 2022 im Brucknerhaus die Gelegenheit dazu. Das Publikum reist gemeinsam mit Hauptdarstellerin durch fünf Jahrzehnte Musikgeschichte und zu den größten Hits. Zwei Stunden lang erzählt die musikalische Biographie das bewegte Leben von Tina Turner: Von den Anfangserfolgen, der harten Zeit mit einem drogensüchtigen und gewalttätigen Ehemann, dem Scheitern einer großen Liebe und schließlich, nach der Trennung, Tinas Neuanfang und raketenartiger Aufstieg in den 80ern bis hin zum Titelsong von „James Bond 007 – Goldeneye“ in der Mitte der 90er Jahre. Coco Fletcher gilt als eine der besten Doppelgängerinnen Tina Turners.
Infos: www.tina-turner-story.com
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