Schuldspruch für Mutter
LINZ. Am 8. April 2015 kam es am Bahnhof Linz-Ebelsberg zu einem tragischen Unfall, bei dem ein knapp zweijähriges Mädchen getötet wurde. Nun kam es zu einem Schuldspruch.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter den Kinderwagen mit dem Kind nicht eingebremst am Bahnsteig im Bereich des Stiegenabgangs stehen ließ, die Stiege hinunterlief, um eine Fahrkarte zu kaufen und auch zum Kinderwagen nicht zurückkehrte, als das Durchfahren eines Güterzuges im Lautsprecher angekündigt wurde.Durch den Luftzug des durchfahrenden Güterzuges (Fahrgeschwindigkeit rund 60 km/h, Windgeschwindigkeit rund 40 km/h) wurde der nicht eingebremste Kinderwagen in Bewegung gesetzt. Diese Umstände waren auch die Grundlage für den Schuldspruch der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen, der ungeachtet der persönlichen Tragik erfolgen musste. Bei der Strafbemessung – einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten – waren die Unbescholtenheit, das Geständnis, die Begehung durch Unterlassen und die besondere menschliche und familiäre Tragödie mildernd. Das Delikt der fahrlässigen Tötung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Das Urteil ist rechtkräftig.


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