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LINZ. Heute hat am Landesgericht Linz der Prozess gegen einen 67-Jährigen begonnen. Dem einschlägig vorbestraften Mann wird Betrug mit gefälschten Werken des Malers Hans Staudacher vorgeworfen, sein Halbbruder soll ihn unterstützt haben. Beide bekennen sich nicht schuldig.

Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Foto: APA (FOTOKERSCHI.AT)//KERSCHBAUMMAYR
Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Foto: APA (FOTOKERSCHI.AT)//KERSCHBAUMMAYR

Im Wesentlichen dreht sich in dem auf mehrere Tage anberaumten Prozess alles um die Frage, ob die beiden wussten, dass es sich bei den 23 betroffenen Bildern um Fälschungen handelte, erklärte Richter Christoph Freudenthaler zu Verhandlungsbeginn. Der Hauptangeklagte, ein pensionierter Bildhauer, bezeichnet sich nicht als Kenner des Kärntner Künstlers: „Ich habe vielleicht im Leben 60 Staudacher-Bilder gesehen, aber ein Experte war ich nie.“

Lentos-Expertin brachte den Stein ins Rollen 

Elisabeth Nowak-Thaller vom Lentos Kunstmuseum hatte vor zwei Jahren den Stein ins Rollen gebracht. Ein Geschäftsmann, dem „Staudacher-Originale“ angeboten worden waren, wandte sich an die Expertin für Werke des 94-Jährigen, der als einer der wichtigsten Vertreter der abstrakten Malerei in Österreich gilt. Sie äußerte Zweifel an deren Echtheit, der Verkauf kam nicht zustande. Daraufhin versuchte der mutmaßliche Betrüger sein Glück in Niederösterreich und konnte tatsächlich eines jener Bilder verkaufen, das kurze Zeit später auf dem oberösterreichischen Kunstmarkt auftauchte. Deshalb informierte das Lentos die Polizei. In weiterer Folge wurden dann 22 der 23 Fälschungen sichergestellt, die ab 2002 - viele davon 2013 - verkauft wurden. 

Angeklagter „zweifelte nicht“ an der Echtheit der Bilder

Der Verteidiger Sebastian Mairhofer erklärte, dass sein Mandant zwischen 1996 und 2000 an die 25 Werke von Staudachers Sohn und einem Galeristen erhalten habe. Angeblich noch einmal so viele bekam er von einem Linzer Kunstprofessor. An der Echtheit der Exponate im Stil des Kärntner Malers habe er daher nicht gezweifelt. Auch dass ihm die Exponate um ein Drittel des Marktwertes angeboten wurden, wunderte ihn nicht. Auf Wunsch mancher Kaufinteressenten überließ der Angeklagte laut eigener Aussage ihnen später Gemälde auch zwei Wochen zur Begutachtung. Daher zeigte sich Mairhofer davon überzeugt, dass der einschlägig Vorbestrafte nicht vorsätzlich betrogen, sondern nur „groß fahrlässig“ gehandelt habe.

Halbbruder stellte falsche Herkunftsnachweise aus 

Trotz der Annahme, Originale in Händen zu halten, stellte jedoch der in München lebende Halbbruder falsche Herkunftsnachweise aus. Das gibt der mittlerweile pensionierte Architekt auch zu. Allerdings habe der 74-Jährige bei der „Verschleierung“ nur mitgewirkt, um zu helfen, wie er vor den Schöffen aussagte. Der Hauptbeschuldigte, der in Linz 2002 eine Galerie wieder aufgeben musste, befindet sich seit Jahren in massiven Geldnöten. Damit die Gläubiger nicht auf die Werke zugreifen können und die Invaliditätspension gekürzt werde, verschleierte der Mitangeklagte die Herkunft der Bilder, meinte dessen Verteidiger Jürgen Stephan Mertens. So sollen Gemälde etwa aus dem Besitz der Baukunsthalle Köln stammen.

Schadenssumme bei 78.000 Euro

Für Staatsanwältin Elisabeth Tavernaro stellte sich die Situation ganz anders dar. Sie hält dem Duo teils schweren und teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Die Schadenssumme beziffert sie auf 78.000 Euro, die tatsächlich durch den Verkauf entstanden. 41.500 Euro wären noch hinzugekommen, wenn auch geplante Deals mit weiteren Fälschungen geglückt wären.

Am Montag: Lokalaugenschein im Lentos 

Nach der Einvernahme der Beschuldigten kommen am Freitag die Zeugen zu Wort. Am Montag wechselt die Verhandlung dann in das Kunstmuseum Lentos. Dort hängen sowohl die sichergestellten Fälschungen sowie ein Staudacher-Original. An diesem Tag wird auch der betagte Künstler selber in den Zeugenstand treten. Ob dann noch vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben oder ein Urteil gefällt wird, zeigt sich dann. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.


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