Linzer Hilfsarbeiter unterbezahlt: AK erwirkte Nachzahlung
LINZ. Ein Arbeitnehmer aus Linz, der bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt war, bekam drei Monate lang zu wenig Lohn, keine Überstunden und keine Diäten ausbezahlt. Er wandte sich an die Arbeiterkammer, die ihm zu den ausstehenden Geldansprüchen verhalf – in Summe 4805 Euro. Das teilte die Interessensvertretung in einer Aussendung mit.

Der Hilfsarbeiter machte seinen Arbeitgeber mehrmals darauf aufmerksam, dass ihm laut Kollektivvertrag mehr Lohn zustehen würde. Auch die gesetzlich festgelegte Auszahlung der Diäten und Überstunden habe der Chef ignoriert, so in der Aussendung. Nach drei Monaten reichte es dem Mann. Er beendete sein Arbeitsverhältnis mittels eines „berechtigten vorzeitigen Austritts wegen Entgeltvorenthaltung“ und wandte sich an die Arbeiterkammer.
Firma inzwischen in Konkurs
Die AK-Rechtsexperten intervenierten zunächst schriftlich: Sie forderten den Arbeitgeber auf, die Differenz beim Lohn, alle geleisteten Überstunden, die ausstehenden Diäten sowie die Beendigungsansprüche und die Kündigungsentschädigung zu zahlen. Der Arbeitgeber reagierte auch darauf nicht. Daraufhin brachte die AK Klage ein. Da die Firma inzwischen Konkurs angemeldet hatte, musste der Insolvenzentgeltfonds einspringen: Der Mann bekam nach sieben Monaten alle ausstehenden Ansprüche in der Höhe von 4805 Euro ausbezahlt.
Einrichtung von Betriebsräten forcieren
„In der Leiharbeitsbranche gibt es leider besonders viele Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Den besten Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten starke Betriebsräte. Die Einrichtung von Betriebsräten in Leiharbeitsfirmen muss daher forciert und ihre Position in der Leiharbeitsfirma gestärkt werden“, so AK-Präsident Johann Kalliauer.


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