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Mit Christbaum und ohne Strafe nach Hause

Online Redaktion, 07.12.2017 17:26

OÖ. Aufpassen heißt es beim Heimtransport des Christbaumes, denn: Die gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Gütern kennen auch für Christbäume keine Ausnahme, warnen die ARBÖ-Experten.

Der ARBÖ empfiehlt den Christbaum im Netz nach Hause zu transportieren. Foto: Weihbold
Der ARBÖ empfiehlt den Christbaum im Netz nach Hause zu transportieren. Foto: Weihbold

„Immer wieder werden motorisierte Christkindln und Weihnachtsmänner beobachtet, die den Christbaum ohne geeignete Dachträger einfach am Autodach festbinden“, so Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich, und weist darauf hin, dass „ein unsachgemäßer Transport der Fracht Geldstrafen in der Höhe von bis zu 5.000 Euro und ein Vormerkdelikt bedeuten kann“.

Große Bäume sind Laggutfuhre

Wer seinen zukünftigen Glitzerbaum sicher und ohne Strafe nach Hause bringen will, sollte schon beim Kauf bedenken: Die gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Gütern kennen auch für Christbäume keine Ausnahme! Für Weihnachtsbäume gelten laut ARBÖ daher dieselben Bestimmungen, wie für jedes andere Transportgut. Der Baum kann in extremen Fällen sogar als Langgutfuhre gelten.

Achtung bei den Höchstgeschwindigkeiten

Der Gesetzgeber schreibt somit Grenzen für die Länge des Weihnachtsbaumes beim Transport vor: Bei Überlänge, also wenn der Baum ( = Ladung) um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt, spricht man von einer Langgutfuhre. In diesem Fall ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sowohl im Ortsgebiet als auch auf Freilandstraßen 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h. Beim Transport von größeren Christbäumen empfiehlt der ARBÖ außerdem den Christbaum in ein geeignetes Netz einzuwickeln und den Stamm in Richtung Fahrtrichtung zu platzieren, sodass die Baumspitze zum Fahrzeugheck zeigt.

Markierung notwendig

Außerdem muss, wenn die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges hinausragt, diese gut erkennbar gemacht werden. Dies erfolgt mit einer 25 x 40 Zen­ti­me­ter großen, weißen Tafel mit einem 5 Zen­ti­me­ter breiten roten Rand, die höchstens 90 Zen­ti­me­ter über der Fahrbahn baumelt. Auch wer den Baumwipfel aus der Heckklappe seines Kombi schauen lässt, und das Metermaß überschreitet, muss unbedingt eine solche Tafel befestigen. Bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder anderwärtig eingeschränkter Sicht muss ein roter Rückstrahler angebracht werden.

Gute Sicherung wichtig

Ist der Weihnachtsbaum klein genug, um im Fahrzeuginneren transportiert werden zu können, muss darauf geachtet werden, dass der Lenker stets freie Sicht auf Außenspiegel und Verkehrsgeschehen hat, und nicht permanent durch Tannengrün blicken muss. Kleinere und mittlere Bäume finden im Kofferraum oder auf der umgelegten Rückbank Platz: Eine große alte Decke oder Plastikplane schützt den Innenraum vor Harzflecken. Der Baum sollte möglichst quer zur Fahrtrichtung gelagert werden, damit dieser im Falle einer Vollbremsung nicht zu einem gefährlichen Torpedo mutiert.


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