Umwidmung des Laskahof-Parks vom Tisch
LINZ. Aufregung gab es um eine mögliche Verbauung des Laskerhof-Parks im Linzer Süden. Diese ist jedoch vom Tisch.

Ein Bericht über eine mögliche Umwidmung des Laskerhof-Parks im Linzer Süden sorgte für Aufregung: „Bei mir haben sich schon besorgte Bewohner gemeldet, die um ihre grüne Oase mitten in der Asphaltwüste fürchten. Wir sprechen hier von einer stark versiegelten Gegend, wo es wenige öffentliche Grün- und Naherholungsflächen gibt“, so Umweltstadträtin Eva Schobesberger. Direkt gegenüber der Grünfläche befindet sich das eingeschoßige Einkaufszentrum Wegscheid inklusive eines großen Parkplatzes, die zusammen rund 36.000 Quadratmeter an versiegelter Fläche ausmachen. Die Umwidmung würde einen weiteren Grünlandverlust im Ausmaß von 4.500 Quadratmetern bedeuten.
Luger: „Umwidmung vom Tisch“
Aufgrund der starken Wohnungsnachfrage in Linz wäre Bürgermeister Luger einer Widmung auf Wohnverbauung positiv gegenübergestanden. „Eine reine Wohnnutzung, welche den Baumbestand schützt, wäre aus meiner Sicht vertretbar gewesen und hätte den Stadtteil weiter aufgewertet“, so Luger abschließend. Kritisch betrachtet das Linzer Stadtoberhaupt vor allem die geplante Widmung auf Kerngebiet, die Handel und Gewerbe dort ermöglicht hätte. Dementsprechend ist die Umwidmung am Areal des Laskahofparks für Luger nun vom Tisch.
Eine Ansiedelung von weiteren Handels- und Gewerbebetriebe, die zusätzliches Verkehrsaufkommen verursacht hätte, steht für ihn nicht zur Debatte. „Ich habe vollstes Verständnis für die Sorgen der dortigen Wohnbevölkerung. Das Gebiet zwischen Laskahofstraße und Salzburger Straße ist bereits jetzt durch einen erhöhten Verkehrsdruck stark belastet. Eine Umwidmung auf Kerngebiet würde das nur weiter strapazieren. Aus meiner Sicht ist somit das Umwidmungsverfahren beendet“, betont Bürgermeister Klaus Luger.
Fachabteilung sagt Nein zu Wohnbauwidmung
„Die Aufregungen betreffend eine Umwidmung im Bereich des Laskahofparks sind unbegründet“, so Infrastrukturreferent Vizebürgermeister Markus Hein. „Es gibt zwar eine Anregung, den Flächenwidmungsplan zu ändern, um eine Blockrandbebauung im Bereich der Laskahof- und Salzburgerstraße zu ermöglichen - eine Anregung und ein laufendes Verfahren ist aber noch keine Umwidmung.“ Eine Wohnbauwidmung hätte es aber aus Sicht der Fachabteilung dort ohnehin nicht gegeben, da diese dem örtlichen Entwicklungskonzept und somit den langfristigen Planungszielen entgegensteht.
Stimmiges Konzept für ganzes Gebiet
Stadtplanerisch wäre es auch zu kurzsichtig, sich nur auf dieses Grundstück zu konzentrieren. Deswegen widmet sich diese Woche die städtebauliche Kommission diesem Gebiet. Die Empfehlungen der städtebaulichen Kommission laufen dann üblicherweise in die langfristigen Planungsziele der Stadt ein. „Dieses Gebiet bietet viel Potential, da einige Grundstücke vor ihrer Umnutzung stehen. Da will ich sicherstellen, dass wir hier ein stimmiges städtebauliches Gesamtkonzept schaffen. Daher habe ich für dieses Gebiet auch die städtebauliche Kommission einberufen. Das gegenwärtige Änderungsverfahren wird somit auch nicht mehr weiterverfolgt“, erklärt Hein.
Umnutzungsmöglichkeiten wahrnehmen
Das Planungsgebiet, das gerade von der städtebaulichen Kommission untersucht wird, reicht von der Kreuzung Laskahofstraße und Salzburger Straße bis zur Trasse der Pyhrnbahn. „Dieses Gebiet wurde bisher nicht aktiv städtebaulich gestaltet. Die Entwicklung geschah eher zufällig. Trotzdem hat sich eine zentrumsähnliche Funktion für den gesamten Stadtteil Neue Heimat entwickelt. Wegen einiger potentieller Umnutzungsmöglichkeiten haben wir jetzt die Chance, Systematik in diesen Stadtteil einzubringen. Wir schaffen nun proaktiv Rahmenbedingungen, die die städtischen Interessen definieren. Innerhalb dieses Rahmens können sich Bauträger, Investoren und Architekten entsprechend entfalten. „Die Ergebnisse und Zusammensetzung der städtebaulichen Kommission sind vollkommen transparent und natürlich wieder auf der Website der Stadt Linz abrufbar. Bevor diese nicht vorliegen, wird es auch keine einzelnen Änderungen von Flächenwidmungs- oder Bebauungsplänen für diesen Bereich geben“, führt Hein abschließend aus.


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