Besuchsregeln in Spitälern werden gelockert, Antikörper-Test nur mehr drei Monate gültig
WIEN/OÖ/NÖ. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Montag die nötige Zustimmung zur Verlängerung der derzeit geltenden CoV-Schutzmaßnahmen erteilt. Neben der Maßnahmenverlängerung gibt es aber auch leichte Lockerungen: Künftig sind in Spitälern, Reha-Einrichtungen und Kuranstalten mehr Besuche erlaubt. Bei Antikörper-Tests gibt's ebenfalls eine Adaptierung: Diese sind künftig nur mehr drei Monate lang gültig.

Normalerweise werden die Maßnahmen vom Hauptausschuss jeweils für zehn Tage verlängert, dieses Mal nur für fünf, weil ab 15. März im Bundesland Vorarlberg Lockerungen anstehen. Allerdings stehen hier die Details noch nicht fest, der Hauptausschuss muss daher diese Woche nochmals zusammentreten.
Damit bleiben geltenden Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen vorerst bis inklusive Sonntag aufrecht. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien. SPÖ, FPÖ und Neos stimmten gegen die Novelle.
Spitäler und Co: Lockerungen ab Mittwoch
Neben der Verlängerung der aktuellen Maßnahmen gibt es aber auch zwei Lockerungen: Ab Mittwoch sind in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Kuranstalten ein Besucher pro Tag erlaubt, statt wie bisher ein Besuch pro Woche. Die Ausnahmeregelung für Kinder - täglich zusätzlich maximal zwei Personen zur Begleitung bzw. zum Besuch - bleibt bestehen. Nötig sind allerdings ein negativer Covid-Test und eine FFP2-Maske. In wenigen Fällen - etwa bei Entbindungen und im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung - sind Ausnahmen von der Testpflicht festgeschrieben.
Außerdem sind PCR-Tests künftig 72 Stunden lang gültig. Bei Antigen-Tests bleibt es bei 48 Stunden. Diese erweiterte Gültigkeitsregelung gilt künftig auch für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche.
Antikörper-Test künftig nur mehr drei Monate gültig
Wer bereits eine Covid-Infektion überstanden hat, kann eine Genesungsbestätigung statt dem „Freitesten“ vorlegen, auch Absonderungsbescheide aufgrund einer amtlich festgestellten Covid-19-Infektion gelten künftig als Nachweis. Genauso gültig ist ein positiver Antikörper-Test aus dem Labor als Nachweis. Aber Achtung: Antikörper-Tests dürfen nun nur noch maximal drei Monate - statt bisher sechs Monate - alt sein. Dies begründet das Gesundheitsministerium mit „neuen internationalen Erkenntnissen“.


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