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Keine Änderung bei Maskenpflicht: bisherige Covid-Maßnahmen werden verlängert

Karin Seyringer, 19.10.2022 12:38

Ö. Das Gesundheitsministerium verlängert die aktuellen Covid-Schutzmaßnahmen ohne nennenswerte Veränderungen. Somit bleibt die Maskenpflicht in „vulnerablen Settings“, kommt aber aktuell nicht wie zuletzt diskutiert in Öffis und im Lebensmittelhandel. Erneuert hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Empfehlung zur Maske in Innenräumen.

 (Foto: Volker Weihbold)
(Foto: Volker Weihbold)

Die bestehende 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung läuft am 23. Oktober aus. Sie soll im Wesentlichen unverändert für drei Monate verlängert werden, gab das Gesundheitsministerium am Mittwoch bekannt. Die Corona-Kommission wird noch am Mittwoch mit einem entsprechenden Entwurf befasst. Eingearbeitet wird eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Regeln für Religionsgemeinschaften.

Bundesweit gilt die Maskenpflicht mit der Verlängerung damit weiter in sogenannten „vulnerablen Settings“ – also vor allem Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen.

Sinkende Zahlen, keine Überlastung der Spitäler erwartet

Gesundheitsminister Rauch sieht eine Verlängerung der bisherigen Situation möglich aufgrund sinkender Zahlen an Neuinfektionen und rückläufiger Viruslast im Abwasser-Monitoring. Nach Einschätzung von Experten sei zudem derzeit keine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten. „Selbstverständlich werden wir reagieren, sollte sich die Situation in den kommenden Wochen ändern“, betonte Rauch allerdings.

Empfehlung zur Maske

Er erneuert die Empfehlung, Maske in Innenräumen zu tragen. „Die FFP2-Maske ist unser effektivstes Mittel, um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen.“ Zusätzlich solle bei Symptomen das Testangebot genützt werden. Im Falle eines positiven Tests stehen Covid-19-Medikamente zur Verfügung. Gerade jetzt sei auch der Abschluss der Grundimmunisierung und eine Auffrischungsimpfung wichtig, appelliert der Gesundheitsminister.


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