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LINZ. Seit der tödlichen Hundeattacke in Naarn kontrolliert der Linzer Ordnungsdienst (OSL) verstärkt die Einhaltung des Oberösterreichischen Hundehaltegesetzes. Im Linzer Stadtgebiet an öffentlichen Orten gilt eine Leinen- oder Maulkorbpflicht, in letzter Zeit häuften sich Beschwerden über freilaufende Hunde.

Im Ortsgebiet an öffentlichen Orten gilt für Hunde Leinen- oder Maulkorbpflicht. Der Linzer Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung der Hundehalter-Pflichten verstärkt. (Foto: romaset/stock.adobe.com)

Die Schwerpunkte liegen auf Parkanlagen, Kinderspielplätzen und Hundeverbotszonen. Nach dem Vorfall in Naarn hätten sich Bürger-Beschwerden über freilaufende Hunde in Linz gehäuft, so Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FP) und OSL-Geschäftsführer Mario Gubesch in einer gemeinsamen Aussendung. Man wolle „an die Vernunft und das Verständnis aller Hundehalter appellieren“ und damit verhindern, dass es in Linz zu einem ähnlichen Vorfall kommt, so Raml. Die meisten Hundebesitzer würden sich zwar an die Regeln halten, „es gibt aber leider immer wieder auch uneinsichtige Halter und das ist nicht zu tolerieren.“ 

Dieses Jahr hat der Ordnungsdienst bereits 322 Amtshandlungen in Bezug auf das Hundehaltegesetz vorgenommen. Das Hauptziel sei, bei den Hundehaltern ein Bewusstsein für die Regelungen zu schaffen. „Trotzdem gibt es immer wieder Personen, die sich nicht belehren lassen. In solchen Fällen wird eine Strafanzeige erstattet“, informieren Mario Gubesch und OSL-Co-Geschäftsführer Helmut Haas.


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