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OBERÖSTERREICH: Gewitter, sind diesen Sommer keine Seltenheit. Doch nicht nur für die Landwirtschaft sind die Naturphänomene ein Problem. Blitze sowie Gewitterstürme bedrohen auch das Leben der Menschen.

Gewitter gefährden Gesundheit und Leben. Foto: Weihbold
Gewitter gefährden Gesundheit und Leben. Foto: Weihbold

Bei Arbeitsplätzen in Freien gilt erhöhte Vorsicht. Laut Auskunft der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) verursacht ein Blitzschlag meist schwere Verletzungen und verläuft im schlimmsten Fall tödlich. „Hört man den Donner, ist es Zeit, den Aufenthalt im Freien zu meiden und einen geschützten Bereich aufzusuchen“, rät AUVA-Experte Gunter Seebacher. „Vergehen zwischen Blitz und Donner weniger als zehn Sekunden besteht bereits die unmittelbare Gefahr eines Blitzeinschlags. Nach dem letzten Donner sollte man weitere 30 Minuten abwarten, bevor man seine Arbeit wieder aufnimmt.“ Den besten Schutz vor Blitzschlag bieten Gebäude mit Blitzschutzanlage, Fahrzeuge mit Ganzmetallkarosserien und Tunnelanlagen. Bei offenen Unterständen besteht hingegen die Gefahr von Seitenblitzen. Dringend abzuraten ist auch von einem Aufenthalt in Zelten In Gebäuden ohne Blitzschutzanlage findet man bedingten Schutz. Hier ist es wichtig, den Kontakt mit allen metallenen Leitern – elektrische Anlage, Telefonleitung, Gas-, Heizungs- und Wasseranlage – zu meiden und Fenster und Türen zu schließen. Mobiltelefone können auch bei Gewitter gefahrlos benutzt werden, nicht geschützte Festnetztelefone sollte man jedoch nur im Notfall benutzten.

Gefahr und Sicherheit

Im Freien gibt es keine sicheren Aufenthaltsorte, sondern nur Orte mit geringerer Gefährdung. „Bei einem herannahenden Gewitter sollten zum Schutz der eigenen Sicherheit Arbeiten im Freien, speziell auf erhöhten Standorten wie z. dem Dach, abgebrochen werden“, rät Seebacher. Besonders gefährliche Orte Wasser (Schwimmbecken, Gewässer), im Gelände höher gelegene Punkte (Berggipfel) oder Klettersteige zählen zu den besonders gefährlichen Orten, diese sollten im Fall eines  Gewitters sofort verlassen werden. Bei Menschansammlungen im freien Gelände, wie auf nicht geschützten Sportplätzen, sollte man ebenso rasch einen geschützten Bereich aufsuchen. 

Nach einem Blitzunfall

Bei einem Blitzunfall müssen als erstes Bewusstsein sowie Atmung und Kreislauf der vom Blitz getroffenen Person überprüft werden. Achtung! Ein lebensbedrohender Zustand kann auch bestehen, wenn keine äußeren Verletzungen erkennbar sind – Störungen des Herzkreislaufapparates treten manchmal zeitverzögert auf. Daher sollte auch ohne sichtbare Verletzungen bei einem Blitzschlag ärztliche Hilfe aufgesucht werden. Bei Bewusstlosigkeit die Rettung rufen, die Person in stabile Seitenlage bringen und jede Minute eine Herz-Kreislauf-Kontrolle durchführen. Ein Herz-Kreislaufstillstand kann bei Blitzopfern auch bei scheinbarer Stabilität plötzlich auftreten. Bei Atem-Kreislauf-Stillstand sofort die Rettung alarmieren und mit Herzdruckmassage (30 x) und Beatmung (2 x) beginnen, bis die Rettung eingetroffen ist. Wenn ein halbautomatischer Defibrillator zur Verfügung steht, sollte dieser möglichst rasch zum Einsatz gebracht werden.


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