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LINZ. Die Stadt Linz startet zum zweiten Mal den Wettbewerb „Blühendes Linz“: Die Linzer Bürger sind zum Stadt-Gartln aufgegerufen. Bis 31. Juli können Fotos von den bepflanzten Festerbrettern, Gärten und Balkonen eingereicht werden, erstmals gibt es heuer auch die Kategorie „Öffentlicher Raum“.

Vizebürgermeister Bernhard Baier und Organisatorin von "Blühendes Linz" Barbara Veitl laden alle Linzer ein, sich zu beteiligen. Foto: Stadt Linz/Krenn

„Kein Fensterbrett ist zu klein, um bei unserem Wettbewerb mitzumachen. Jedes noch so kleine Fleckchen unter freiem Himmel kann in eine kleine grüne Stadtoase verwandelt werden“, ermuntert der für Stadtnatur und Lebensqualität zuständige Vizebürgermeister Bernhard Baier die Linzer auch bei der zweiten Auflage des Blumenschmuckwettbewerbs „Blühendes Linz“ mitzumachen.

Zum Wohl der „Grünen Lunge“ der Stadt

Ab 17. März sind urbanen Garten-Ideen keine Grenzen gesetzt, denn dann erfolgt der Startschuss für die Mitmach-Initiative der Stadt Linz. „Ob traditionelles oder unkonventionelles Stadt-Garteln, Blumen und Stadtgrün tragen zu unserer Lebensqualität bei, sind Ausdruck von Lebensfreude und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer lebenswerten Stadt und zur Verschönerung des Linzer Stadtbildes“, hofft Baier nach dem erfolgreichen Start im Vorjahr auch heuer auf zahlreiche Einreichungen. „Wir wollen die Menschen motivieren, ihren grünen Daumen auszuleben und noch mehr Grün in die Stadt zu bringen. Mit 'Blühendes Linz' kann unkompliziert etwas für die Grüne Lunge der Stadt getan werden“.

Stadtgarten zum Schmecken

Aber nicht nur Blumen sind gefragt – um das Thema Nachhaltigkeit und Selbstversorgung weiter in den Fokus zu rücken, sind klarerweise auch Kräuter oder Gemüse erlaubt. „Ein bunter urbaner Garten kann durchaus auch aus Chili, Paprika, Tomaten, Beeren und Kräutern bestehen, ob im Topf oder Beet“, erklärt Baier.

Mitmachen in vier Kategorien

Beim Wettbewerb können alle Linzer mit Hauptwohnsitz mitmachen, auch Firmen oder Betriebe. In vier Kategorien wird der grüne Schmuck bewertet:

- Fenster- und Balkonschmuck

- Vorgarten

- Hausgarten

- Öffentlicher Raum

Die Kategorie „Öffentlicher Raum“ ist erstmals mit dabei, aus Erfahrungen beim letzten Wettbewerb. Im Vorjahr hat sich gezeigt, dass Linzer, die keinen Garten, Vorgarten oder Balkon haben, trotzdem garteln und dabei den öffentlichen Raum verschönern wollen. „Es gibt hier schon viele Privatinitativen und das wollen wir fördern“, so Barbara Veitl, die den Wettbewerb organisiert. „Wir rufen ganz bewusst auf, bestehende Grünflächen im näheren Umfeld – etwa eine Bauminsel – mitzugestalten.“

Idealerweise sollte hier im Vorfeld Kontakt mit Veitl aufgenommen werden, damit die Stadt über diese Projekte Bescheid weiß.

Fachjury kürt Gewinner – tolle Preise warten

Durch eine Fachjury unter Vorsitz von Biogärtner Karl Ploberger werden die besten Teilnehmer gekürt. Alle Mitwirkenden erhalten eine Ehrenurkunde, die besten zehn Einreichungen pro Kategorie werden mit attraktiven Sachpreisen gewürdigt: Pflanzengutscheine der Stadtgärtnerei, Jahreskarten für den Botanischen Garten, freier Eintritt zu einer Veranstaltung von „Wort & Klang“ oder „Gartenpraxis“ im Botanischen Garten. Als erster Preis in jeder der vier Kategorien winkt eine eintägige Gartenreise.

Arbeiten mit der Natur im Vordergrund

Wer gewinnen möchte, sollte mit der Natur arbeiten und daran denken, dass Garten, Balkon und öffentlicher Raum auch Lebensraum der Tierwelt ist und dazu etwa Platz für Vögel, Schmetterlinge oder Bienen geschaffen wird.

Mitmachen ist ganz einfach

Alle Infos zum Wettbewerb gibt's unter www.bluehendes.linz.at Dort gibt's auch das Anmeldeformular. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2018 – an Barbara Veitl, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4040 Linz oder per E-Mail an blumenschmuck@mag.linz.at

Um beurteilen zu können sind ein oder mehrere Fotos der geschmückten Bereiche erforderlich, die der Bewerbung digital oder analog beigefügt werden müssen. Bei den digitalen Einreichungen sollten Bilddateien (möglichst Format jpg) jedoch eine Maximalgröße von 10 MB nicht überschreiten.


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